- Buchhaltung für Tochtergesellschaften in Polen
- Buchhaltung für IT-Unternehmen in Polen
- Buchhaltung Polen für ausländische Unternehmen
- Buchhaltung für Zweigniederlassungen in Polen
- Zweigniederlassung in Polen gründen
- Gesellschaft oder Tochtergesellschaft in Polen gründen
- USt-Registrierung Polen für ausländische Unternehmen
- Mitarbeiter in Polen einstellen ohne polnische Gesellschaft
- Polnisches Bankkonto für ausländische Unternehmen
- Verspäteter Jahresabschluss Polen | KRS-Einreichung — Pauschalpreis
- Rechtsdienstleistungen
Steuern in Polen
Lesen Sie unseren Leitfaden über das polnische Steuersystem und die wichtigsten steuerlichen Regeln für Unternehmen und Investoren in Polen.
Buchhaltung in Polen
Buchhaltung in Polen für ausländische Unternehmen, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen
Monatliche Buchhaltung, Umsatzsteuer, Payroll, Körperschaftsteuer und Jahresberichterstattung für polnische Tochtergesellschaften, registrierte Zweigniederlassungen und andere ausländisch gehaltene Unternehmen in Polen.
Wir betreuen internationale Gruppen, polnische sp. z o.o., Zweigniederlassungen und ausländische Unternehmen mit polnischen Compliancepflichten. Die laufende operative Kommunikation erfolgt auf Englisch. Steuerliche Abstimmungen mit Jerzy Gaweł sind auch auf Deutsch möglich.
Diese Leistung ist geeignet für
- polnische Tochtergesellschaften internationaler Gruppen.
- Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen in Polen.
- ausländisch gehaltene polnische Gesellschaften mit Reportingbedarf.
- Geschäftsführungen und CFOs ohne vollständiges lokales Finance-Team.
- Unternehmen, die ihr Buchhaltungsbüro wechseln möchten.
Die passende Buchhaltungslösung wählen
Spezialisierte Leistungen für Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen und IT-Unternehmen
Die allgemeinen Buchhaltungsprozesse ähneln sich. Rechtlich und steuerlich unterscheiden sich die Strukturen jedoch deutlich. Eine Tochtergesellschaft ist eine eigenständige polnische Gesellschaft. Eine Zweigniederlassung ist Teil der ausländischen Hauptgesellschaft. IT-Unternehmen benötigen zusätzlich häufig eine besondere Behandlung von Intercompany-Leistungen, B2B-Auftragnehmern, Cloudkosten und Entwicklungsaufwendungen.
Buchhaltung für Tochtergesellschaften in Polen
Vollständige Buchhaltung, Umsatzsteuer, CIT, Payroll, Jahresabschluss und Reporting für polnische Gesellschaften mit ausländischen Gesellschaftern.
- Buchhaltung für polnische sp. z o.o.
- Intercompany-Transaktionen und Gesellschafterdarlehen.
- Reporting an die ausländische Muttergesellschaft.
- Jahresabschluss und KRS-Einreichung.
Buchhaltung für Zweigniederlassungen in Polen
Polnische Bücher, CIT-Gewinnabgrenzung, Umsatzsteuer, Payroll und Abstimmung mit der ausländischen Hauptgesellschaft.
- Gesonderte polnische Buchführung.
- Abstimmung von Kosten und Salden mit der Hauptgesellschaft.
- Gewinnabgrenzung zur polnischen Betriebsstätte.
- Koordination ausländischer Abschlüsse und KRS-Pflichten.
Buchhaltung für IT-Unternehmen in Polen
Spezialisierte Buchhaltung für Software-, SaaS- und IT-Unternehmen mit ausländischen Eigentümern.
- Intercompany-Leistungen und Cost-Plus-Modelle.
- B2B-Auftragnehmer und Entwicklungsprojekte.
- Cloud-, Hosting- und Lizenzkosten.
- Konzernreporting und Fremdwährungen.
Zentrale Buchhaltungs- und Steuerleistungen
Monatliche Buchhaltung
Vollständige Buchführung nach dem polnischen Rechnungslegungsgesetz, einschließlich Belegverarbeitung, Bankabstimmung und regelmäßiger Finanzberichte.
Umsatzsteuer und JPK
Umsatzsteuerregister, JPK_V7, innergemeinschaftliche Umsätze, Import, Export, Erstattungen und Unterstützung bei Prüfungsverfahren.
CIT und Tax Compliance
Laufende CIT-Berechnungen, jährliche CIT-8, Erkennung von Quellensteuerthemen und Unterstützung bei nicht standardisierten Steuerfragen.
Jahresabschluss und KRS
Jahresabschluss, Gesellschafterbeschlüsse, elektronische Signaturen und Koordination der Einreichung beim KRS.
Wir übernehmen die Nachholung der Buchführung, die Erstellung von Jahresabschluss und CIT-8, die Vorbereitung der erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse sowie die elektronische Einreichung der fehlenden Dokumente beim KRS.
Payroll, HR und Zahlungsmanagement
Payroll
- Brutto-Netto-Berechnungen.
- ZUS- und PIT-Meldungen.
- Gehaltsabrechnungen und jährliche PIT-Informationen.
- Urlaub, Krankheit und Zusatzleistungen.
HR-Administration
- Personalakten und Vertragsadministration.
- Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz.
- PPK und Mitarbeiterleistungen.
- Digitale und prüfungsbereite Unterlagen.
Zahlungsmanagement
- Vorbereitung von Zahlungsdateien.
- Lieferanten-, Payroll- und Steuerzahlungen.
- Passiver Bankzugang, soweit verfügbar.
- Unterstützung bei Zahlungsabstimmungen.
Grundpreise
Die Vergütung richtet sich vor allem nach dem monatlichen Belegvolumen und dem vereinbarten Leistungsumfang.
Für bis zu 15 Buchungsbelege pro Monat.
Für bis zu 50 Buchungsbelege pro Monat.
JPK_V7, Payroll, Zahlungsmanagement, jährliche CIT-8, Jahresabschluss, KRS-Einreichungen, Steuerprüfungen, Verrechnungspreise und rechtliche Arbeiten werden separat berechnet.
Reporting für ausländische Geschäftsführung und Konzernfinanzen
Ausländische Eigentümer benötigen mehr als polnische Pflichtmeldungen. Wir liefern Buchhaltungsinformationen auf Englisch und koordinieren die von der Muttergesellschaft verlangten Reportingformate.
Standard-Managementinformationen
- Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bilanzdaten.
- Übersichten zu Steuer- und Payroll-Verbindlichkeiten.
- Forderungen und Verbindlichkeiten.
- Erläuterungen wesentlicher Buchungen.
Konzernreporting
- Mapping auf Konzernkonten.
- Bestätigung konzerninterner Salden.
- Daten für die Konsolidierung.
- Koordination mit Konzernprüfern.
Behördenkorrespondenz und administrative Meldungen
Die ausländische Geschäftsführung sollte routinemäßige polnische Verwaltungsangelegenheiten nicht selbst bearbeiten müssen.
Behördenkorrespondenz
Prüfung und Koordination von Schreiben des Finanzamts, der ZUS und anderer Behörden, einschließlich Fristen und erforderlicher Maßnahmen.
GUS- und NBP-Meldungen
Statistische Meldungen und grenzüberschreitende Berichte an das polnische Statistikamt und die Polnische Nationalbank.
Prüfungsunterstützung
Vorbereitung von Buchhaltungsdaten und Antworten bei USt-Erstattungen, Prüfungshandlungen und Routinekontrollen.
Integrierte rechtliche Unterstützung
Buchhaltung, Steuern und Recht in einem koordinierten Prozess
Ausländisch gehaltene Unternehmen benötigen häufig rechtliche Arbeiten, die unmittelbar mit Buchhaltung und Steuer-Compliance verbunden sind. Dazu gehören Gesellschafterbeschlüsse, Änderungen der Geschäftsführung, Arbeitsverträge, Finanzierungsverträge, Dividendenausschüttungen und Behördenverfahren.
Sarego Finance übernimmt Buchhaltung, Payroll und steuerliche Compliance. Die rechtliche Betreuung wird mit Gostyński & Partners koordiniert.
Gesellschaftsrechtliche Unterstützung
- Gesellschafter- und Geschäftsführungsbeschlüsse.
- KRS-Änderungen und Registereinreichungen.
- Dividenden- und Finanzierungsunterlagen.
- Handels- und Gesellschaftsverträge.
Arbeitsrecht und Streitverfahren
- Arbeitsverträge und interne Regelungen.
- Arbeits- und ZUS-Prüfungen.
- Steuerprüfungen und Streitkoordination.
- Vertretung vor Behörden und Gerichten.
Ein koordinierter Prozess. Ein Ansprechpartner.
Mehr über rechtliche Betreuung in PolenOnboarding und Übernahme der Buchhaltung
- Erstprüfung
Wir prüfen Gesellschaftsstruktur, Tätigkeit, USt-Status, Belegvolumen, Payroll und Reportinganforderungen. - Leistungsumfang und Angebot
Wir bestätigen Buchhaltungspaket, JPK, Payroll, Zahlungsmanagement und zusätzliche Reports. - Prüfung der Unterlagen
Bei bestehenden Unternehmen prüfen wir Buchhaltungsstruktur, Meldestatus und historische Unterlagen. - Systeme und Vollmachten
Wir richten KSeF, Saldeo, Vollmachten und elektronische Behördenkommunikation ein. - Übergabe
Wir übernehmen Bücher, Steuerregister, Anlagenverzeichnis, Payroll-Daten und offene Behördenkorrespondenz. - Regelmäßiger Monatsprozess
Sie erhalten Dokumentenfristen, Reportingtermine und einen klaren Kommunikationsprozess.
Mehr dazu: Buchhaltungswechsel während des Jahres in Polen.
Typische Risiken für ausländisch gehaltene Unternehmen in Polen
- Verspätete oder fehlerhafte Umsatzsteuer- und JPK-Meldungen.
- Fehlende Dokumentation konzerninterner Transaktionen.
- Falsche Behandlung von Gesellschafterdarlehen und Zinsen.
- Nicht erkannte Quellensteuerpflichten.
- Unvollständige Payroll- und Beschäftigungsunterlagen.
- Fehlendes Reporting an die Zentrale.
- Verspätete Jahresabschlüsse und KRS-Einreichungen.
- Buchhaltungsunterlagen, die nicht zu Gesellschaftsdokumenten passen.
Praxisbeispiel
Übernahme der Buchhaltung und Wiederherstellung der Compliance
Ein europäischer Gesellschafter beauftragte uns nach mehreren Jahren inkonsistenter Buchhaltung, verspäteter Meldungen und unvollständiger Umsatzsteuerunterlagen in seiner polnischen Tochtergesellschaft.
Leistungsumfang
- Prüfung und Rekonstruktion der Buchhaltungsunterlagen.
- Nachholung steuerlicher und gesetzlicher Meldungen.
- USt-Dokumentation und Erstattungsverfahren.
- Prüfung von Gesellschafterfinanzierung und Intercompany-Themen.
Ergebnis
- Complianceposition bereinigt.
- USt-Erstattungsverfahren abgeschlossen.
- Monatliches Konzernreporting eingeführt.
- Lokale Geschäftsführung entlastet.
Auch für ausländische Unternehmen ohne polnische Gesellschaft
USt-Registrierung und laufende Compliance
Polnische USt-Registrierung und monatliche USt-Compliance für ausländische Unternehmen ohne lokale Gesellschaft.
Mitarbeiter ohne polnische Gesellschaft beschäftigen
Arbeitgeberregistrierung, Payroll, ZUS und arbeitsrechtliche Unterstützung für ausländische Unternehmen.
Ihre Ansprechpartner
Wiktoria Buczek
First point of contact
Erstkontakt, Unterlagen, Angebotskoordination und Unterstützung beim Onboarding auf Englisch.
Jerzy Gaweł
Polnischer Steuerberater, Partner
Steuerliche Aufsicht und Verantwortung für die Accounting-Compliance. Kurze Online-Besprechungen sind auf Deutsch möglich.
Sylwia Buczyńska
Senior Accountant
Laufende Buchhaltung, Reporting und operative Koordination auf Englisch.
E-Mail: contact@saregofinance.pl. Telefon: +48 12 442 01 19. Wir antworten in der Regel innerhalb eines Arbeitstages.
FAQ
Was kostet Buchhaltung in Polen?
Die monatliche Buchhaltung beginnt ab 1.800 PLN netto für bis zu 15 Buchungsbelege und ab 2.500 PLN netto für bis zu 50 Buchungsbelege. Der endgültige Preis hängt von Belegvolumen, Umsatz, Umsatzsteuer, Payroll und Reportinganforderungen ab.
Übernehmen Sie die Buchhaltung polnischer Tochtergesellschaften?
Ja. Wir übernehmen vollständige Buchhaltung, Umsatzsteuer, CIT, Payroll, Jahresabschluss und Konzernreporting für polnische Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen.
Übernehmen Sie die Buchhaltung von Zweigniederlassungen?
Ja. Wir führen die polnischen Bücher, stimmen Salden mit der Hauptgesellschaft ab und unterstützen bei CIT-Gewinnabgrenzung, Umsatzsteuer, Payroll und Reporting.
Kann die Buchhaltung während des Geschäftsjahres übernommen werden?
Ja. Wir prüfen die bestehenden Unterlagen, vereinbaren den Übergabeprozess und übernehmen die laufende Buchhaltung ohne auf das Jahresende zu warten.
Bieten Sie auch Payroll und HR an?
Ja. Lohnabrechnung, ZUS, PIT, PPK und Personalaktenverwaltung sind als zusätzliche monatliche Leistungen verfügbar.
Unterstützen Sie bei Steuerprüfungen und rechtlichen Fragen?
Ja. Steuerprüfungen werden durch Sarego Finance koordiniert. Rechtliche Angelegenheiten werden mit Gostyński & Partners nach gesonderter Freigabe des Umfangs bearbeitet.
Senden Sie uns Gesellschaftsstruktur, monatliches Belegvolumen, USt-Status, Mitarbeiterzahl und den aktuellen Stand der Buchhaltung.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und gelten für Standardfälle auf Grundlage vollständiger und zutreffender Angaben. Zusätzliche Leistungen werden vor Beginn bestätigt.