Erbschaft in Polen – Rechtliche und steuerliche Unterstützung für ausländische Erben

Wenn Sie in Polen Immobilien oder andere Vermögenswerte erben, müssen Sie zwei wichtige Aspekte beachten:

  1. Rechtliche Anerkennung von Erbrechten nach polnischem Recht
  2. Erfüllung der polnischen Erbschaftssteuerpflichten

Auf dieser Seite werden die Grundlagen der Erbschaft in Polen erläutert und wie wir Sie in rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten unterstützen können.

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Müssen Ausländer in Polen Erbschaftssteuer zahlen?

Die Erbschaft unterliegt der polnischen Erbschaftsteuer, wenn:

  • Der Verstorbene war zum Zeitpunkt seines Todes in Polen steuerlich ansässig oder
  • Die geerbten Vermögenswerte befinden sich in Polen (z. B. Immobilien oder polnische Bankkonten).

Selbst wenn der Erbe im Ausland lebt, gelten für Vermögenswerte in Polen in der Regel die polnischen Erbschaftssteuerregeln.

Wer wird besteuert und wer kann befreit werden?

  • Grundsätzlich müssen alle Erben ihre Erbschaft beim polnischen Finanzamt melden.
  • Nahe Verwandte (Ehepartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister) können von einer vollständigen Befreiung profitieren, wenn sie die Steuererklärung SD-Z2 innerhalb von 6 Monaten nach Kenntnisnahme der Erbschaft einreichen.
  • Andere Erben können je nach ihrer Beziehung zum Verstorbenen progressiven Erbschaftssteuersätzen unterliegen.

Welche Vermögenswerte fallen in Polen typischerweise unter die Erbschaft?

Die Erbschaft kann Folgendes umfassen:

  • Immobilien (Wohnungen, Häuser, Grundstücke)
  • Bankkonten (Girokonten, Sparkonten, Einlagenkonten)
  • Anlagekonten (Brokerage, Wertpapiere, Aktien)
  • Fahrzeuge (Autos, Motorräder)
  • Sonstige Wertsachen (Schmuck, Kunstwerke, Sammlerstücke)

Nach unserer Erfahrung sind die beiden häufigsten Erbschaftsfälle:

  • Wohnimmobilien oder Grundstücke in Polen
  • Bankkonten bei polnischen Banken

Was muss getan werden?

  • Erlangung der formellen Anerkennung von Erbrechten (durch notarielle Urkunde oder Gerichtsbeschluss)
  • Sammeln Sie Unterlagen, die das Eigentum an Vermögenswerten bestätigen (Grundbuchauszüge, Kontoauszüge, Wertpapierkonten, Fahrzeugzulassungen).
  • Reichen Sie die SD-Z2-Steuererklärung innerhalb von 6 Monaten ein, um die Befreiung zu erhalten (sofern Sie dazu berechtigt sind).
  • Fordern Sie bei Bedarf Steuerbescheinigungen an (für den Verkauf oder die Übertragung von geerbten Vermögenswerten).

Was Sie wissen müssen – Wichtige Schritte

  • Rechtliches Verfahren: Um rechtmäßiger Erbe zu werden, ist nach polnischem Recht ein Gerichtsbeschluss oder eine notarielle Erbschaftsurkunde erforderlich. Ohne diese kann das Eigentum nicht auf Ihren Namen übertragen werden.
  • Steuerverfahren: Es kann Erbschaftssteuer anfallen. Nahe Verwandte können eine vollständige Befreiung beantragen, indem sie innerhalb der 6-monatigen Frist die Erklärung SD-Z2 einreichen.
  • Fristen: Bei Nichteinhaltung dieser Frist verfällt die Befreiung und es wird eine Steuer fällig.
  • Erforderliche Unterlagen:
    • Sterbeurkunde
    • Erbschein (Gericht oder Notar)
    • Immobilien- und Vermögensdokumente (Grundbuchauszüge, Bank- oder Brokerauszüge, Fahrzeugdokumente)
    • Kontaktdaten der Erben

Wir helfen Ihnen bei:

  • Überprüfung von Erbrechten und Familienverhältnissen
  • Erstellung oder Überprüfung von Erbschaftsunterlagen in Polen
  • Vertretung in notariellen oder gerichtlichen Erbverfahren
  • Registrierung von geerbten Vermögenswerten (Immobilien, Bankkonten, Wertpapiere, Fahrzeuge)
  • Koordination der Kommunikation mit polnischen Notaren, Gerichten und Registerämtern

Unsere Steuerunterstützung

Wir bieten Beratung und Vertretung in allen Erbschaftssteuerangelegenheiten:

  • Vorbereitung und Einreichung der SD-Z2-Erklärung beim polnischen Finanzamt
  • Sicherung der Befreiung von der Erbschaftssteuer, sofern möglich
  • Beantragung amtlicher Steuerbescheinigungen (Bestätigung der Befreiung, Zahlung oder Erlöschen der Steuerpflicht)
  • Beratung zu grenzüberschreitenden Auswirkungen, wenn der Erbe in einem anderen Land steuerlich ansässig ist
  • Bereitstellung der für den zukünftigen Verkauf oder die Übertragung von geerbtem Eigentum erforderlichen Freigabedokumente

Warum Sie sich für unseren Support entscheiden sollten

  • Umfassender Service: Rechtliche und steuerliche Aspekte werden gemeinsam behandelt
  • Internationale Erfahrung: Wir unterstützen regelmäßig Erben, die außerhalb Polens leben und Vermögenswerte in diesem Land erben.
  • Klare Kommunikation: Wir erklären Fristen, Dokumente und Schritte in einfacher Sprache.

Welche Schritte sind erforderlich?

  1. Erster Informationsaustausch (wer verstorben ist, Verwandtschaftsverhältnis, betroffene Vermögenswerte)
  2. Sammlung wichtiger Dokumente (Sterbeurkunde, Erbschaftsurkunde, Eigentumsnachweis)
  3. Rechtliche Anerkennung der Erbschaft in Polen (Notar oder Gericht)
  4. Einreichung der SD-Z2-Erklärung und Sicherstellung der Befreiung
  5. Registrierung von geerbtem Eigentum und Ausstellung von Steuerbescheinigungen (falls erforderlich)
  6. Lieferung der endgültigen Dokumente und Bestätigung

Unsere Erbschaftsservice-Optionen

Nachfolgend finden Sie unsere speziellen Dienstleistungen. Wählen Sie die Option, die am besten zu Ihrer Situation passt:

Ich benötige sowohl rechtliche als auch steuerliche Unterstützung
Dieser Service umfasst den gesamten Prozess – die Einholung der gerichtlichen oder notariellen Bestätigung der Erbschaft (rechtliche Unterstützung) sowie die Abwicklung der Erbschaftssteuererklärung (steuerliche Unterstützung).

Ich habe die Erbschaft bereits bestätigt und benötige nur Hilfe bei der Steuererklärung
Dieser Service richtet sich an Kunden, die den rechtlichen Erbschaftsprozess abgeschlossen haben und nur Unterstützung bei der Einreichung der SD-Z2-Erklärung und der Beschaffung von Steuerbescheinigungen benötigen.

Sie sind sich nicht sicher, welche Option die richtige für Sie ist?
Bitte kontaktieren Sie uns über das Formular. Wir prüfen Ihre Situation, beraten Sie zu den verschiedenen Optionen und senden Ihnen eine detaillierte Checkliste mit den erforderlichen Unterlagen und Informationen zu. Bei Bedarf können wir auch einen Telefontermin vereinbaren, um alles Weitere zu besprechen.

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