Gesellschaft oder Tochtergesellschaft in Polen gründen | Sarego Finance
Gesellschaftsgründung und Tochtergesellschaft in Polen Zuletzt aktualisiert: 8. Juni 2026

Gesellschaft oder Tochtergesellschaft in Polen gründen

Eine polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die sp. z o.o., ist die Standardstruktur für ausländische Investoren und internationale Gruppen, die eine Tochtergesellschaft in Polen errichten möchten.

Wir begleiten den gesamten Gründungsprozess, von der Strukturplanung bis zur operativ einsatzfähigen Gesellschaft mit Bankkonto. Die Leistung umfasst KRS-Eintragung, CRBR, NIP-8, Umsatzsteuerregistrierung, ZUS, Bankkonto, Buchhaltungs-Onboarding und laufende Compliance.

Für ausländische Unternehmensgruppen ist die polnische sp. z o.o. regelmäßig die lokale Tochtergesellschaft. Nach der Eintragung übernehmen wir auf Wunsch auch die Buchhaltung der polnischen Tochtergesellschaft ab dem ersten Monat.

Typische Kosten

Für ausländische Investoren, die eine reale operative Gesellschaft oder Tochtergesellschaft in Polen aufbauen.

S24-Gründung: 6.000 PLN netto
Unterstützung beim Bankkonto: 2.900 PLN netto
Buchhaltungs-Onboarding: 2.000 PLN netto
Realistisches Compliancebudget

Eine kleine operative sp. z o.o. benötigt üblicherweise ein laufendes Budget von etwa 15.000 bis 20.000 PLN netto pro Jahr, ohne Payroll und nicht standardisierte Beratung.

Preise für Gründung und operativen Aufbau einer polnischen sp. z o.o.

Alle Preise verstehen sich in PLN zuzüglich Umsatzsteuer. Festpreise gelten für Standardfälle auf Grundlage vollständiger und zutreffender Angaben. Nicht standardisierte rechtliche, steuerliche, bankbezogene oder behördliche Arbeiten werden vorab bestätigt.

Komplexe Fälle

Individuelle internationale Struktur

ab 9.500 PLN

Für individuelle Satzungen, notarielle Gründung oder komplexe ausländische Beteiligungsstrukturen.

  • Individueller Gesellschaftsvertrag
  • Koordination des Notartermins
  • Ausländische Gesellschaftsunterlagen
  • Komplexe Eigentumsstrukturen
  • Koordination mit Gostyński & Partners
Operativer Aufbau

Bankkonto und Buchhaltung

Bankkonto: 2.900 PLN
Buchhaltungs-Onboarding: 2.000 PLN
  • Vorbereitung der KYC-Unterlagen
  • Koordination des Banktermins
  • White List und Split Payment
  • Einrichtung des Buchhaltungssystems
  • KSeF-Autorisierung und Saldeo-Zugang

Mehr zum polnischen Geschäftskonto

Mindestbudget in der Praxis

Die Eintragung allein reicht nicht aus. Jede sp. z o.o. benötigt vollständige Buchhaltung, Steuererklärungen und Jahresberichterstattung. Diese Seite richtet sich an Investoren, die eine reale operative Struktur aufbauen.

Laufende Compliance nach der Gründung

Wir gründen Gesellschaften nicht nur. Wir betreuen ihren laufenden Betrieb.

Buchhaltungs-Onboarding

2.000 PLN netto

Einrichtung des Buchhaltungssystems, Vollmachten, elektronische Kommunikation mit den Steuerbehörden, KSeF und Saldeo.

Monatliche Buchhaltung

ab 1.800 PLN pro Monat

Für eine kleine operative Gesellschaft mit bis zu 15 Buchungsbelegen. JPK_V7 wird separat mit 150 PLN monatlich berechnet.

Jährliche Compliance

üblicherweise 15.000 bis 20.000 PLN pro Jahr

Laufende Buchhaltung, Steuer-Compliance und Jahresendpflichten. Payroll und Sonderberatung werden separat berechnet.

Keine Briefkastenlösung

Die sp. z o.o. ist für reale und skalierbare Geschäftstätigkeit gedacht, nicht für passive Einmalstrukturen ohne tatsächliche Tätigkeit in Polen.

Welche Ergebnisse wir anstreben

Bankfähige Gesellschaft

Gesellschafterstruktur, Geschäftsführung und Geschäftsbeschreibung werden so vorbereitet, dass vermeidbare Rückfragen der Bank reduziert werden.

Abgestimmte Steuer- und USt-Struktur

USt-Registrierung, NIP-8, ZUS und Buchhaltung werden als ein zusammenhängender Prozess behandelt.

Operative Einsatzbereitschaft

Ziel ist nicht nur die KRS-Eintragung, sondern eine Gesellschaft, die Rechnungen ausstellen, Zahlungen empfangen und in Polen tätig werden kann.

Praxisbeispiele

Praxisbeispiel

Österreichischer Unternehmer, operative sp. z o.o. innerhalb einer Woche

Ein österreichischer Unternehmer wollte in Polen eine operative Tochtergesellschaft gründen. Wir stimmten Eigentumsstruktur, Geschäftsführung, Vertretungsregeln, PKD-Codes und Finanzierung so ab, dass Gesellschaftsunterlagen und Bankdarstellung konsistent waren.

Der Geschäftsführer kam für zwei Tage nach Polen. Wir koordinierten PESEL, Profil Zaufany, S24, CRBR, NIP-8 und den Banktermin mit vollständigem KYC-Paket.

Ergebnis: Die Gesellschaft war innerhalb einer Woche registriert, mit Bankkonto ausgestattet und bereit zur Rechnungsstellung.

DokumenteRegisterBankpaket
Praxisbeispiel

Deutscher Unternehmer im IT-Bereich, klare Struktur und reibungsloses Banking

Für einen deutschen Unternehmer aus der IT-Branche entwickelten wir eine nachvollziehbare Eigentums- und Governance-Struktur sowie ein Finanzierungskonzept passend zu den erwarteten Zahlungsströmen.

Das Dokumentenpaket wurde remote vorbereitet. Unterschriften und Bank-Onboarding wurden anschließend vor Ort koordiniert.

Ergebnis: Eine bankfähige polnische Tochtergesellschaft mit sauberer Dokumentation und laufender Compliance ab dem ersten Monat.

GovernanceKYC-DarstellungCompliance

Schritt für Schritt zur Gesellschaft oder Tochtergesellschaft in Polen

Ablauf:

Die Spalte „Schritt“ zeigt die rechtliche Reihenfolge. Die Spalte „Tag“ zeigt, wann eine persönliche Anwesenheit in Polen üblicherweise erforderlich ist.

SchrittTagAnwesenheitVorgehen
1RemoteRemoteStrukturplanung, Geschäftsführung, Vertretungsregeln, Finanzierung, PKD-Codes, Gesellschaftsvertrag und Beschlüsse.
Tag 1 in Polen
2Tag 1PersönlichPESEL und Profil Zaufany sowie Einreichung der Gesellschaft über S24.
Tag 2 in Polen, üblicherweise nach der KRS-Eintragung
3Tag 2PersönlichCRBR-Meldung und NIP-8 unmittelbar nach der KRS-Eintragung.
4Tag 2PersönlichBanktermin mit vollständigem KYC-Paket und Eröffnung des Geschäftskontos.
5RemoteRemoteUmsatzsteuerregistrierung und ZUS, soweit erforderlich.
6RemoteRemoteBuchhaltung, USt-Compliance, Payroll und laufende gesetzliche Pflichten.

Buchhaltung, Steuern und Payroll nach der Gründung

Buchhaltung und Jahresabschluss

Jede sp. z o.o. muss vollständige Bücher führen und einen Jahresabschluss beim KRS einreichen. Wir übernehmen die laufende Buchhaltung für polnische Tochtergesellschaften, Kontenabstimmungen und das Jahresendpaket.

Umsatzsteuer und JPK_V7

Bei USt-Registrierung prüfen wir Belege, erstellen JPK_V7 und reichen die Meldungen fristgerecht ein. Die Registrierung kann über unsere Seite zur USt-Registrierung in Polen vorbereitet werden.

Payroll, ZUS und PIT

Bei Beschäftigten übernehmen wir Lohnabrechnung, ZUS-Meldungen, PIT-Unterlagen und die laufende HR-Koordination.

CIT-Vorauszahlungen und jährliche CIT-8

Wir berechnen die laufenden CIT-Vorauszahlungen und erstellen die jährliche CIT-8-Erklärung mit den erforderlichen Anlagen.

Gesellschaftsänderungen und Registeraktualisierungen

Änderungen bei Geschäftsführung, Gesellschaftern, Anschrift oder PKD müssen im KRS und häufig auch im CRBR und NIP-8 aktualisiert werden.

Vollständige rechtliche und steuerliche Betreuung des Gründungsprozesses

Die Gründung einer polnischen Gesellschaft oder Tochtergesellschaft erfordert nicht nur eine technische KRS-Eintragung. Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterbeschlüsse, Vertretungsregeln, Vollmachten, Registermeldungen, Bankunterlagen und steuerliche Registrierung müssen rechtlich und steuerlich aufeinander abgestimmt sein.

Die vollständige rechtliche Betreuung des Gründungsprozesses wird durch Gostyński & Partners übernommen.

Die Kanzlei begleitet den Prozess von der Wahl der Struktur und der Erstellung der Gesellschaftsunterlagen bis zur KRS-Eintragung und zu späteren gesellschaftsrechtlichen Änderungen. Sarego Finance koordiniert parallel Steuern, Bankkonto, Buchhaltung und laufende Compliance.

Rechtliche Betreuung durch Gostyński & Partners

  • Wahl und Gestaltung der passenden Gesellschaftsstruktur
  • Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterbeschlüsse
  • KRS-Eintragung und spätere Registeränderungen
  • Vertretungs- und Unterschriftsregeln
  • Vollmachten und ausländische Gesellschaftsunterlagen
  • Rechtliche Koordination mit Notar, Bank und Behörden

Steuerliche Aufsicht durch einen polnischen Steuerberater

  • USt-Registrierung und laufende USt-Compliance
  • CIT und steuerliche Registrierung
  • Payroll-Steuern und ZUS
  • Betriebsstättenrisiken
  • Abstimmung der Steuerstruktur mit dem Geschäftsmodell

Rechtliche und praktische Eckpunkte der polnischen sp. z o.o.

100 Prozent ausländisches Eigentum

Ausländische Privatpersonen und Gesellschaften können sämtliche Anteile halten. Ein polnischer Gesellschafter ist nicht erforderlich.

Kein polnischer Geschäftsführer erforderlich

Mitglieder der Geschäftsführung können im Ausland wohnen. Entscheidend sind Vertretung und Compliance.

Mindeststammkapital: 5.000 PLN

Das gesetzliche Minimum beträgt 5.000 PLN. Für Bank und Anlaufphase werden häufig 30.000 bis 50.000 PLN empfohlen.

Vollständige Buchhaltung

Jede sp. z o.o. muss vollständige Bücher führen und einen Jahresabschluss einreichen.

USt abhängig vom Geschäftsmodell

Die USt-Registrierung ist nicht automatisch erforderlich. Maßgeblich sind Umsätze, Vertragspartner und Geschäftsmodell.

CRBR und NIP-8

Beide Meldungen gehören zum obligatorischen Prozess nach der KRS-Eintragung.

Für wen ist diese Leistung geeignet?

  • Ausländische Gründer, die in Polen eine operative Gesellschaft aufbauen
  • EU- und Nicht-EU-Unternehmen, die eine polnische Tochtergesellschaft errichten
  • Unternehmen, die ein reales Bankkonto und eine funktionierende USt-Struktur benötigen
  • Investoren, die strukturierte Compliance statt einer Briefkastenlösung erwarten

Was die Gründung verzögern kann

  • Verzögerungen bei der KRS-Eintragung
  • Zusätzliche KYC-Fragen der Bank
  • Individuelle Satzungen mit Notartermin
  • Bargeldintensive oder regulierte Geschäftsmodelle
  • Unklare Beschreibung der geplanten Tätigkeit
  • Unvollständige ausländische Gesellschafts- oder Eigentumsunterlagen

Praktische Hinweise für ausländische Geschäftsführer

Reiseplanung

Planen Sie einen kurzen Aufenthalt für den Banktermin ein. Die Anwesenheit der Person, die später den Zahlungsverkehr steuert, beschleunigt das Onboarding häufig.

Unterlagen ausländischer Gesellschafter

Gesellschaften sollten aktuelle Registerauszüge, Satzungen und Organbeschlüsse vorbereiten. Je nach Staat kann eine Apostille erforderlich sein. Privatpersonen benötigen Reisepass und Adressnachweis.

Darstellung gegenüber der Bank

Banken erwarten eine klare Beschreibung von Tätigkeit, Geschäftspartnern und Zahlungsströmen. Wir stimmen diese Darstellung mit PKD-Codes und geplanten Rechnungen ab.

Warum Sarego Finance für Ihre polnische Tochtergesellschaft?

Auf ausländisch gehaltene Gesellschaften spezialisiert

Unsere Prozesse sind für grenzüberschreitende Fälle, mehrsprachige Unterlagen und Bank-KYC ausgelegt.

Recht, Steuern und Buchhaltung koordiniert

Gesellschaftsrechtliche Arbeiten werden mit Gostyński & Partners koordiniert. Steuerliche Fragen werden von Jerzy Gaweł, polnischem Steuerberater, beaufsichtigt.

Digital und transparent

Wir arbeiten mit elektronischen Signaturen und Portalen, nennen klare Fristen und bestätigen eingereichte Unterlagen.

Häufige Fragen

Was kostet die Gründung einer Gesellschaft oder Tochtergesellschaft in Polen?

Die Standardgründung über S24 kostet 6.000 PLN netto. Eine individuelle internationale Struktur mit notarieller Gründung beginnt ab 9.500 PLN netto. Bankkonto-Unterstützung kostet 2.900 PLN netto, das Buchhaltungs-Onboarding 2.000 PLN netto.

Wie hoch ist das realistische jährliche Compliancebudget?

Für eine kleine operative sp. z o.o. beginnt es üblicherweise bei 15.000 bis 20.000 PLN netto pro Jahr. Payroll und Sonderberatung werden separat berechnet.

Muss ich nach Polen reisen?

Die Gesellschaft kann online registriert werden. Die meisten Banken verlangen jedoch einen kurzen persönlichen Termin mindestens eines Geschäftsführers.

Wie hoch sollte das Stammkapital sein?

Das gesetzliche Minimum beträgt 5.000 PLN. In der Praxis werden für Bankglaubwürdigkeit und Anlaufphase häufig 30.000 bis 50.000 PLN empfohlen.

Kann ich alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer sein?

Ja. Eine Einpersonen-sp. z o.o. ist zulässig. Die Vertretungsregeln und Unterlagen müssen entsprechend gestaltet werden.

Was ist CRBR?

CRBR ist das polnische Register der wirtschaftlich Berechtigten. Die Meldung ist nach der KRS-Eintragung verpflichtend.

Was ist NIP-8?

NIP-8 ist eine ergänzende steuerliche Meldung mit Angaben unter anderem zu Bankkonto, Buchführung und Kontaktdaten.

Ist die USt-Registrierung verpflichtend?

Nicht automatisch. Sie hängt von Umsätzen, Vertragspartnern und Geschäftsmodell ab.

Was geschieht nach der Gründung?

Die Gesellschaft benötigt vollständige Buchhaltung, gegebenenfalls USt- und Payroll-Compliance, CIT-Vorauszahlungen, jährliche CIT-8 und Jahresabschluss.

Kostenloses Handbuch anfordern

Unser Leitfaden „Polish LLC, sp. z o.o., Practical Handbook for Foreign Entrepreneurs“ erläutert Ablauf, Fristen, Unterlagen, Bankkonto, Umsatzsteuer, typische Verzögerungen und Pflichten nach der Gründung.

Ihre Ansprechpartner

Wiktoria Buczek

Wiktoria Buczek

Erstkontakt und Koordination

Wiktoria koordiniert Anfragen, Unterlagen und Angebote auf Englisch.

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Jerzy Gaweł, polnischer Steuerberater

Jerzy Gaweł

Polnischer Steuerberater, Partner

Erstbesprechung und steuerliche Abstimmung sind auf Deutsch möglich. Die operative Betreuung erfolgt auf Englisch.

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