9 % Körperschaftsteuer in Polen 2026: Voraussetzungen und Grenzen

Veröffentlicht am 23. August 2026 · Zuletzt aktualisiert am 23. August 2026 · Jerzy Gaweł, Polnischer Steuerberater

Polen kennt neben dem regulären Körperschaftsteuersatz von 19 % einen ermäßigten Satz von 9 %. Für eine polnische sp. z o.o. kann dieser Satz relevant sein, wenn die Gesellschaft klein ist oder ihre Tätigkeit gerade aufgenommen hat. Die 9 % gelten jedoch nicht automatisch. Für 2026 müssen insbesondere zwei unterschiedliche Umsatzgrenzen geprüft werden.

Kurz zusammengefasst
  • Der reguläre Körperschaftsteuersatz in Polen beträgt 19 %.
  • Der ermäßigte Satz von 9 % gilt nur für Einkünfte außerhalb der Quelle Kapitalgewinne.
  • Für den Status als kleiner Steuerpflichtiger gilt 2026 grundsätzlich ein Vorjahreslimit von 8 517 000 PLN einschließlich Umsatzsteuer.
  • Für die Anwendung des 9 %-Satzes im laufenden Steuerjahr gilt bei einem zwölfmonatigen Kalenderjahr 2026 ein gesondertes Limit von 8 431 000 PLN.
  • Wird das laufende Limit überschritten, kann die Gesellschaft die Jahressteuer nicht teilweise mit 9 % und teilweise mit 19 % berechnen.

Wer kann 9 % Körperschaftsteuer in Polen anwenden?

Die polnische Körperschaftsteuer wird üblicherweise als CIT bezeichnet. Nach Art. 19 des polnischen Körperschaftsteuergesetzes beträgt der Standardsatz 19 %. Ein ermäßigter Satz von 9 % kann für Einkünfte aus der laufenden Geschäftstätigkeit gelten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

In der Praxis sind zwei Gruppen relevant. Erstens Gesellschaften mit dem Status eines kleinen Steuerpflichtigen, auf Polnisch mały podatnik. Zweitens Steuerpflichtige, die ihre Geschäftstätigkeit neu aufnehmen. Bei Neugründungen gelten allerdings besondere Ausschlüsse, insbesondere bei bestimmten Umwandlungen, Spaltungen, Verschmelzungen und Sacheinlagen.

Für eine bestehende Gesellschaft reicht es deshalb nicht aus, nur den Umsatz des laufenden Jahres zu prüfen. Zunächst muss geklärt werden, ob sie aufgrund des Vorjahres überhaupt den erforderlichen Status hat. Erst danach wird das zweite, laufende Jahreslimit geprüft.

Die zwei Umsatzgrenzen für 9 % CIT im Jahr 2026

Die beiden Grenzen beruhen zwar jeweils auf dem Gegenwert von 2 Mio. EUR, werden aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten und nach unterschiedlichen Regeln in PLN umgerechnet. Deshalb sind die Beträge für 2026 nicht identisch.

Prüfung Berechnungsbasis Limit 2026
Status als kleiner Steuerpflichtiger Verkaufserlöse des Vorjahres einschließlich geschuldeter Umsatzsteuer 8 517 000 PLN
Anwendung des 9 %-Satzes im laufenden Jahr Einnahmen des laufenden Steuerjahres, bei einem Steuerjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026 8 431 000 PLN

Das Vorjahreslimit von 8 517 000 PLN ergibt sich aus dem NBP-Kurs vom 1. Oktober 2025. Das laufende Limit von 8 431 000 PLN basiert bei einem Kalenderjahr auf dem NBP-Kurs vom ersten Arbeitstag des Steuerjahres, also dem 2. Januar 2026.

Neu für 2026: Ist das Steuerjahr länger oder kürzer als zwölf Monate, wird das laufende Limit von 2 Mio. EUR zeitanteilig angepasst. Die pauschale Grenze von 8 431 000 PLN gilt deshalb nur für einen Steuerpflichtigen mit einem zwölfmonatigen Steuerjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026.

Offizielle Quelle: Polnisches Finanzministerium, CIT-Sätze und Limits 2026.

Gilt die 9 % Körperschaftsteuer für eine polnische sp. z o.o.?

Ja. Die polnische spółka z ograniczoną odpowiedzialnością, kurz sp. z o.o., ist körperschaftsteuerpflichtig und kann den ermäßigten Satz von 9 % anwenden, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.

Die Rechtsform selbst ist dabei kein Hindernis. Entscheidend sind der Status der Gesellschaft, die Höhe ihrer Einnahmen, die Einkunftsquelle und die Frage, ob einer der gesetzlichen Ausschlusstatbestände greift.

Für deutsche, österreichische oder schweizerische Gesellschafter ist wichtig, die polnische CIT nicht mit der deutschen Körperschaftsteuer samt Gewerbesteuer zu vergleichen, ohne die konkrete Struktur zu berücksichtigen. Die 9 % betreffen die Besteuerung auf Ebene der polnischen Gesellschaft. Eine spätere Gewinnausschüttung an die Muttergesellschaft oder an natürliche Personen ist steuerlich gesondert zu beurteilen.

Welche Einkünfte und Gesellschaften sind vom 9 %-Satz ausgeschlossen?

Auch bei Einhaltung beider Umsatzgrenzen gilt der ermäßigte Satz nicht für jede Art von Einkommen und nicht für jeden Steuerpflichtigen.

  • Kapitalgewinne: Einkünfte aus der steuerlichen Quelle Kapitalgewinne unterliegen grundsätzlich dem Satz von 19 %.
  • Dividenden: Für Dividenden gelten eigene Quellensteuer- und Befreiungsvorschriften. Der Satz von 9 % ist hier nicht die maßgebliche Regel.
  • Bestimmte Neugründungen nach Umstrukturierungen: Gesellschaften, die in gesetzlich definierten Umwandlungs-, Spaltungs- oder Einbringungsvorgängen entstanden sind, können von der Präferenz ausgeschlossen sein.
  • Bestimmte Sacheinlagen: Einbringungsvorgänge können die Anwendung des ermäßigten Satzes zeitweise ausschließen.
  • Banken und bestimmte Finanzinstitute: Für diese gelten seit 2026 besondere CIT-Sätze. Dieser Beitrag behandelt diese Sonderregelungen nicht.

Für eine gewöhnliche operative sp. z o.o. mit niedrigen Umsätzen ist die 9 %-Regel daher häufig relevant. Bei Umstrukturierungen, Holdingstrukturen oder ungewöhnlichen Einlagen sollte die Berechtigung aber vor Anwendung der Präferenz gesondert geprüft werden.

CIT-Vorauszahlungen: Die Umsatzgrenze muss während des Jahres überwacht werden

Polnische Gesellschaften zahlen die Körperschaftsteuer grundsätzlich über laufende Vorauszahlungen. Kleine Steuerpflichtige und bestimmte Neugründungen können je nach Voraussetzungen monatliche oder vierteljährliche Vorauszahlungen leisten.

Wer den 9 %-Satz anwendet, sollte die kumulierten Einnahmen während des Jahres laufend kontrollieren. Die Berechtigung ist keine einmalige Entscheidung am Jahresanfang. Sobald sich die Gesellschaft der Grenze von 8 431 000 PLN nähert, muss geprüft werden, wie die weiteren Vorauszahlungen und die spätere Jahresabrechnung zu berechnen sind.

Praktischer Punkt: Die 9 % sind kein progressiver Tarif. Die Grenze bestimmt, ob die Präferenz für das Steuerjahr überhaupt angewendet werden kann. Ein Überschreiten um einen kleinen Betrag kann deshalb erhebliche steuerliche Folgen haben.

Was passiert, wenn die Gesellschaft das laufende Limit überschreitet?

Dieser Punkt ist seit 2026 besonders klar. Der polnische Naczelny Sąd Administracyjny, also der Oberste Verwaltungsgerichtshof, hat am 9. April 2026 entschieden, dass das Überschreiten der maßgeblichen Einnahmengrenze zum Verlust des ermäßigten Satzes für das gesamte Steuerjahr führt.

Die Gesellschaft kann in der jährlichen CIT-Abrechnung nicht einen Teil des Einkommens mit 9 % und nur den oberhalb der Grenze liegenden Teil mit 19 % versteuern. Ist das laufende Limit überschritten, wird das von der Präferenz erfasste Jahreseinkommen grundsätzlich mit 19 % abgerechnet.

Bereits während des Jahres gezahlte Vorauszahlungen werden in der Jahresabrechnung berücksichtigt. Je nach Zeitpunkt des Überschreitens und Höhe des steuerpflichtigen Einkommens kann daraus eine zusätzliche CIT-Zahlung entstehen.

Entscheidung des NSA: Urteil vom 9. April 2026, II FSK 991/23. Der Gerichtshof bestätigte, dass eine Aufteilung des Jahreseinkommens auf 9 % bis zur Grenze und 19 % oberhalb der Grenze gesetzlich nicht vorgesehen ist.

Offizielle Quelle: Naczelny Sąd Administracyjny, II FSK 991/23.

Praxisbeispiel: Deutsche Muttergesellschaft mit polnischer sp. z o.o.

Eine deutsche Unternehmensgruppe betreibt eine polnische Vertriebsgesellschaft in Form einer sp. z o.o. Die Gesellschaft erfüllt aufgrund ihrer Verkaufserlöse aus 2025 den Status eines kleinen Steuerpflichtigen und beginnt 2026 mit dem 9 %-Satz.

Bis September entwickelt sich der Umsatz stärker als geplant. Im vierten Quartal überschreiten die Einnahmen des laufenden Steuerjahres die für ein Kalenderjahr geltende Grenze von 8 431 000 PLN.

Für die Jahresabrechnung kann die Gesellschaft den Gewinn nicht in zwei Teile aufteilen. Die Präferenz von 9 % entfällt für das Steuerjahr. Der operative steuerpflichtige Gewinn ist grundsätzlich mit 19 % abzurechnen. Die zuvor geleisteten Vorauszahlungen werden angerechnet.

Für die Finanzplanung bedeutet das: Eine Gesellschaft, die nahe an der Grenze arbeitet, sollte nicht nur den Umsatz überwachen. Sie sollte auch die mögliche zusätzliche Steuerzahlung in der Liquiditätsplanung berücksichtigen.

FAQ zur 9 % Körperschaftsteuer in Polen

Wie hoch sind die Umsatzgrenzen für 9 % CIT in Polen 2026?

Für den Status als kleiner Steuerpflichtiger gilt 2026 grundsätzlich ein Vorjahreslimit von 8 517 000 PLN einschließlich Umsatzsteuer. Für die Anwendung des 9 %-Satzes im laufenden Jahr gilt bei einem zwölfmonatigen Kalenderjahr 2026 ein gesondertes Limit von 8 431 000 PLN.

Kann eine neu gegründete sp. z o.o. sofort 9 % Körperschaftsteuer zahlen?

Grundsätzlich kann ein Steuerpflichtiger, der seine Geschäftstätigkeit neu aufnimmt, den ermäßigten Satz nutzen. Ausnahmen gelten insbesondere bei bestimmten Umstrukturierungen, Umwandlungen und Einbringungsvorgängen. Zusätzlich muss das laufende Einnahmenlimit eingehalten werden.

Gilt der Satz von 9 % auch für Kapitalgewinne?

Nein. Einkünfte aus der steuerlichen Quelle Kapitalgewinne werden grundsätzlich mit 19 % CIT besteuert. Der ermäßigte Satz betrifft andere Einkünfte, insbesondere gewöhnliche operative Geschäftstätigkeit.

Was passiert bei Überschreitung der Grenze von 8 431 000 PLN?

Bei einem Steuerpflichtigen mit Kalenderjahr entfällt nach Überschreitung des maßgeblichen laufenden Limits die Berechtigung zur 9 %-Präferenz für das Steuerjahr. Nach dem NSA-Urteil vom 9. April 2026 kann das Jahreseinkommen nicht teilweise mit 9 % und teilweise mit 19 % besteuert werden.

Gilt die Grenze von 8 431 000 PLN auch bei einem abweichenden Steuerjahr?

Nicht automatisch. Seit 2026 wird die 2-Mio.-EUR-Grenze bei einem Steuerjahr, das länger oder kürzer als zwölf Monate dauert, proportional angepasst. Der konkrete PLN-Betrag muss deshalb für das jeweilige Steuerjahr berechnet werden.

CIT und laufende Buchhaltung einer polnischen Tochtergesellschaft

Sarego Finance betreut ausländisch gehaltene Gesellschaften in Polen bei Buchhaltung, CIT-Berechnungen, Umsatzsteuer und Jahresabschluss. Mehr zum Leistungsumfang finden Sie auf unserer Service-Seite für polnische Tochtergesellschaften.

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Jerzy Gaweł, Polnischer Steuerberater bei Sarego Finance

Jerzy Gaweł

Polnischer Steuerberater

Jerzy berät ausländische Gesellschafter und Unternehmensgruppen zu polnischer Körperschaftsteuer, Buchhaltung und laufender Steuer-Compliance. Beratung auf Deutsch ist möglich. Er überprüft und aktualisiert diesen Beitrag, wenn sich die relevanten polnischen Steuervorschriften ändern.

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