Polen: die neue Steueroase für OnlyFans-Ersteller?

Warum OnlyFans-Models nach Polen ziehen

In den letzten Jahren gab es einen spürbaren Anstieg der Zahl von OnlyFans-Erstellern, die nach Polen umziehen. Der entscheidende Faktor hinter diesem Trend ist Polens steuerfreundliches Umfeld, insbesondere das Pauschalsteuersystem, das digitalen Content-Erstellern ermöglicht, einen festen Prozentsatz ihrer Einnahmen zu zahlen. Dieses Besteuerungsmodell eliminiert die Komplexität von Abzügen und umfangreicher Buchführung und bietet gleichzeitig eine geringere und vorhersehbarere Steuerlast im Vergleich zu progressiven Steuerstrukturen in anderen Ländern. Der Pauschalsteuersatz von 8,5 % ist einer der niedrigsten weltweit, was Polen zu einem außerordentlich attraktiven Ziel für OnlyFans-Ersteller macht, die ihre Einnahmen maximieren möchten.

Die Wahl des richtigen Steuersatzes

Der Pauschalsteuersatz von 8,5 % ist in der polnischen Steuerpraxis weithin als anwendbar für OnlyFans-Ersteller akzeptiert. Die Plattform ermöglicht primär den Verkauf digitaler Inhalte wie Fotos und Videos, was mit den Steuerklassifikationen für digitale Unternehmer übereinstimmt. Da diese Tätigkeit nicht unter höhere Steuersatzkategorien fällt, können Ersteller von einer günstigeren Steuerstruktur profitieren, ohne nennenswerte regulatorische Herausforderungen zu haben.

Die steuerliche Bemessungsgrundlage: Warum Nettoeinnahmen berücksichtigt werden sollten

Eine grundlegende Frage bei der Besteuerung von OnlyFans-Erstellern ist, ob ihr zu versteuerndes Einkommen auf der vollen Fan-Zahlung (brutto) oder nur auf den Ersteller-Einnahmen (Nettoeinnahmen nach Abzug der Plattformprovision) basieren sollte.

Im Rahmen des polnischen Pauschalsteuersystems sind Abzüge von Ausgaben im Allgemeinen nicht zulässig. Es stellt sich jedoch eine entscheidende Frage: Sollte die von OnlyFans erhobene Plattformgebühr von 20 % als nicht abzugsfähige Kosten betrachtet werden, oder sollte sie gänzlich vom zu versteuernden Einkommen ausgeschlossen werden? Es gibt starke Argumente, die Letzteres unterstützen – dass OnlyFans-Ersteller nur auf den erhaltenen Nettobetrag und nicht auf die volle Zahlung besteuert werden sollten.

Die Rolle von OnlyFans bei Transaktionen

Um die steuerliche Bemessungsgrundlage zu klären, ist es wichtig, den vertraglichen Rahmen von OnlyFans zu prüfen. Die Vereinbarung der Plattform besagt explizit, dass die Beziehung zwischen dem Fan und dem Ersteller besteht, wobei OnlyFans primär als Zahlungsabwickler und nicht als Vertragspartei agiert.

Auf den ersten Blick könnte dies darauf hindeuten, dass Ersteller die volle Fan-Zahlung erhalten und dann eine Gebühr von 20 % an OnlyFans zahlen. In der Praxis haben Ersteller jedoch nie Zugang zum vollen Betrag – OnlyFans zieht seine Provision ab, bevor die verbleibenden Einnahmen überwiesen werden. Diese Unterscheidung hat erhebliche steuerliche Auswirkungen.

Argumente für die Besteuerung nur des Nettobetrags

  1. Schöpfer erhalten nie die volle Vergütung

    Die gesamte Fan-Zahlung erreicht nie das Konto des Erstellers. OnlyFans zieht seine Provision automatisch ab und überweist nur die Nettoeinnahmen. Wenn ein Teil der Einnahmen nie eingeht, kann man vernünftigerweise argumentieren, dass er nicht als steuerpflichtige Einnahme betrachtet werden sollte.

  2. Rechtliches Eigentum an den Einkünften

    Das polnische Steuerrecht definiert steuerpflichtiges Einkommen als den Betrag, der dem Steuerzahler rechtlich zusteht. Da die Urheber niemals einen Rechtsanspruch auf die volle Fan-Zahlung haben, sollte die 20%ige Plattformgebühr nicht als ihr Einkommen gelten. Stattdessen sollte sie als Einnahme von OnlyFans verbucht werden.

  3. Plattformgebühren als Geschäftsmodell

    Viele digitale Plattformen arbeiten mit einem ähnlichen Modell und ziehen einen Prozentsatz der Nutzereinnahmen als Servicegebühr ab. In ähnlichen Fällen haben die Steuerbehörden und Gerichte anerkannt, dass diese Gebühren der Plattform gehören und nicht der Person, die damit Einnahmen erzielt.

  4. Präzedenzfall und Risikominderung

    Während die Steuerbehörden argumentieren könnten, dass der Bruttobetrag besteuert werden sollte, gibt es eine vernünftige rechtliche Grundlage, um diese Ansicht anzufechten. Die Einholung eines formellen Steuerbescheids könnte Klarheit schaffen und einen Präzedenzfall schaffen, der vielen Urhebern zugute kommt.

Wie man vom polnischen Steuersystem profitieren kann

Um Polens vorteilhaftes Steuersystem zu nutzen, müssen Sie ein polnischer Steuerinländer werden. Dies erfordert einen dauerhaften Umzug nach Polen und den Großteil des Jahres dort zu verbringen.
Als Nächstes müssen Sie ein Unternehmen registrieren und sich für die Pauschalbesteuerung entscheiden. Dies ist ein unkomplizierter Prozess, und die meisten administrativen Formalitäten sind einfach zu erledigen. Sie müssen sich keine Sorgen um komplexe Vorschriften machen, da das System so konzipiert ist, dass es zugänglich und einfach ist.

Fazit

Der Pauschalsteuersatz von 8,5 % in Polen ist einer der niedrigsten weltweit, was ihn für OnlyFans-Ersteller äußerst vorteilhaft macht. Obwohl die sicherste Annahme ist, dass die steuerpflichtigen Einnahmen die volle Fan-Zahlung umfassen, unterstützen starke Argumente die Besteuerung nur des erhaltenen Nettobetrags. Angesichts der Struktur der Finanztransaktionen ist der abgezogene Anteil nie wirklich Teil der Einnahmen des Erstellers. Daher gibt es zwingende Gründe zu behaupten, dass nur 80 % der Einnahmen steuerpflichtig sein sollten. Eine verbindliche Steuerauskunft könnte Klarheit schaffen und diese vorteilhafte Steuerposition für Ersteller in Polen weiter stärken.


Jerzy Gaweł
Partner – Steuerberater

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