Was benötigt Ihre polnische GmbH in Bezug auf Steuern und Buchhaltung?

Polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sp. z o.o.): Eine steuereffiziente Struktur

Die Gründung einer polnischen GmbH (Sp. z o.o.) kann attraktive Steuervorteile bieten, insbesondere einen Körperschaftsteuersatz (KSt) von 9 % und eine Dividendensteuer von 0 %, wenn die Voraussetzungen für die Beteiligungsbefreiung erfüllt sind. Die Navigation durch die polnische Steuer- und Buchhaltungslandschaft erfordert jedoch spezifische Compliance-Maßnahmen:

1. Buchhaltungsdienstleistungen

Die Führung einer elektronischen Buchhaltung ist für polnische GmbHs obligatorisch. Dies beinhaltet die Nutzung von Buchhaltungssoftware, die in der Lage ist, spezifische Berichte zu erstellen, wodurch ausländische Software oft ungeeignet ist.

Wichtige Punkte bezüglich der Buchhaltungspflichten:

Elektronische Buchführung: Alle Buchhaltungsunterlagen müssen elektronisch geführt werden.
Spezifische Berichterstattung: Die Buchhaltungssoftware muss in der Lage sein, die von den polnischen Steuer- und Buchhaltungsvorschriften geforderten Berichte zu erstellen.
Zertifizierte Software: Erwägen Sie die Verwendung einer vom polnischen Finanzministerium zertifizierten Buchhaltungssoftware, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
Datenaufbewahrung: Buchhaltungsunterlagen müssen 5 Jahre lang aufbewahrt werden.

2. Rechtzeitige Steuerzahlungen

  • Monatliche CIT-Vorschüsse: Monatliche CIT-Vorauszahlungen sind in der Regel auf der Grundlage des geschätzten steuerpflichtigen Einkommens erforderlich. Eine genaue Berechnung und rechtzeitige Zahlung dieser Vorschüsse ist wichtig, um Strafen zu vermeiden.
  • Einhaltung der Mehrwertsteuer: Umsatzsteuerlich registrierte LLCs müssen monatlich elektronische Umsatzsteuererklärungen (JPK_VAT) unter Verwendung einer kompatiblen Buchhaltungssoftware einreichen.
  • Zusätzliche Steuern: Je nach Ihren geschäftlichen Aktivitäten können weitere Steuerverpflichtungen anfallen, wie z.B. die Verbrauchssteuer oder die Grundsteuer.

3. Administrative Anfragen

GmbHs müssen umgehend auf administrative Informationsanfragen von Stellen wie dem Statistischen Amt oder der Polnischen Nationalbank reagieren. Diese können umfassen:

  • Statistische Erhebungen: Bereitstellung von Informationen über die Aktivitäten Ihres Unternehmens zu statistischen Zwecken.
  • Meldung von Zahlungsbilanzen: Meldung bestimmter grenzüberschreitender Transaktionen an die polnische Nationalbank.
  • Andere Ersuchen: Beantwortung von Ad-hoc-Anfragen nach Informationen von verschiedenen Regierungsbehörden.

4. Einhaltung der Personalvorschriften

Die Beschäftigung von Personal löst zusätzliche Pflichten im Zusammenhang mit Arbeitsrecht, Sozialversicherungsbeiträgen, Arbeitssicherheit sowie der Einbehaltung und Meldung der persönlichen Einkommensteuer (PIT) aus.

5. Jahresendberichterstattung

Die Einhaltung der Jahresendvorschriften umfasst:

  • Erstellung von Jahresabschlüssen: Erstellung von Jahresabschlüssen in Übereinstimmung mit den polnischen Rechnungslegungsstandards.
  • Genehmigung durch die Aktionäre: Einholung der Zustimmung der Aktionäre zum Jahresabschluss durch einen formellen Beschluss.
  • Einreichungsanforderungen: Einreichung der Finanzausweise und anderer erforderlicher Dokumente beim nationalen Gerichtsregister (KRS).

Wie wir Sie unterstützen

Unser Team englischsprachiger Fachleute kümmert sich um all Ihre Steuer-, Buchhaltungs- und Rechtsberatungsbedürfnisse sowie um routinemäßige administrative Aufgaben. Wir bieten umfassende Dienstleistungen an, um sicherzustellen, dass Ihre polnische GmbH konform bleibt und reibungslos funktioniert, damit Sie sich auf Ihre Kerngeschäftsaktivitäten konzentrieren können.

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Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel allgemeine Informationen enthält und nicht als Ersatz für professionelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht ist. Konsultieren Sie einen qualifizierten Fachmann für eine auf Ihre spezifische Situation zugeschnittene Beratung.

Autor:


Jerzy Gaweł
Partner – Steuerberater

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