Steuervergünstigung für Expatriates in Polen: der Anreiz „Ulga na Powrót“

Sind Sie kürzlich nach Polen gezogen und haben Ihre Ansiedlungssteuererleichterung noch nicht beantragt?

Was ist die polnische Ansiedlungssteuererleichterung?

Die polnische Ansiedlungssteuererleichterung ist eine Steuerbefreiung, die es Ihnen ermöglicht, bis zu 85.528 PLN Ihres jährlichen Einkommens von der Besteuerung für einen Zeitraum von vier Jahren, nachdem Sie ein polnischer Steuerinländer geworden sind. Diese Befreiung gilt für verschiedene Einkommensquellen, darunter:

  • Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit: Gehälter aus Vollzeitbeschäftigungen, Mandatsverträge (umowa zlecenie) und mehr.
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit, jedoch unter Ausschluss bestimmter Aktivitäten wie der Geschäftsführung oder dem Halten von Führungspositionen.

Wer ist berechtigt?

Um sich für die polnische Ansiedlungssteuererleichterung zu qualifizieren, müssen Sie mehrere Kriterien erfüllen:

  • Wohnsitz: Sie müssen vor Ihrer Rückkehr mindestens drei Jahre lang kein Wohnsitz in Polen gehabt haben.
  • Staatsangehörigkeit: Sie müssen Staatsbürger eines EU-/EWR-Landes oder der Schweiz, Australiens, Chiles, Israels, Japans, Kanadas, Mexikos, Neuseelands, Südkoreas, des Vereinigten Königreichs, der USA oder Inhaber der Polnischen Karte (Karta Polaka) sein.
  • Steuerlicher Wohnsitz: Sie müssen vor dem dreijährigen Zeitraum der Nichtansässigkeit mindestens drei Jahre lang in einem der berechtigten Länder oder mindestens fünf Jahre lang in Polen steuerlich ansässig gewesen sein.
  • Keine vorherige Inanspruchnahme: Sie dürfen diese Steuervergünstigung zuvor noch nicht in Anspruch genommen haben.

Wie beantragt man die Steuererleichterung für Rückkehrer?

Um die polnische Ansiedlungssteuererleichterung zu beantragen, müssen Sie die folgenden Schritte befolgen:

  1. Das entsprechende Kästchen ankreuzen: Stellen Sie bei der Einreichung Ihrer jährlichen Steuererklärung sicher, dass Sie das Kästchen ankreuzen, das angibt, dass Sie die polnische Ansiedlungssteuererleichterung beantragen möchten.
  2. Eine Korrektur einreichen (falls erforderlich): Wenn Sie Ihre Steuererklärung bereits eingereicht haben, ohne die Erleichterung zu beantragen, können Sie eine Korrektur einreichen, um die überzahlte Steuer zurückzufordern.
  3. Erbringen Sie einen Wohnsitznachweis: In einigen Fällen kann das Finanzamt zusätzliche Unterlagen anfordern, um Ihren Wohnsitz im Ausland zu überprüfen. Obwohl dies in der Regel ein unkomplizierter Prozess ist, ist es ratsam, Ihre Dokumente bereitzuhalten.

Nächste Schritte mit Sarego Finance

Lassen Sie kein Geld liegen. Prüfen Sie noch heute, ob Sie für die polnische Ansiedlungssteuererleichterung („Ulga na Powrót“) berechtigt sind.

Und wenn Sie bereit sind, überlassen Sie uns den gesamten Prozess. Wir erledigen alles schnell und effizient. Klicken Sie hier, um fortzufahren.

✅ Sparen Sie Zeit, vermeiden Sie Fehler und sichern Sie Ihre Rückerstattung mit englischsprachigen Steuerexperten in Polen.

 

Autor:


Jerzy Gaweł
Partner – Steuerberater

 

Steuervergünstigung für Expatriates in Polen: der Anreiz „Ulga na Powrót“

ANGEBOT ANFORDERN

Bitte geben Sie Ihren Namen ein.
Bitte geben Sie ein Thema an.
Bitte geben Sie eine Nachricht ein.