Wie sollte eine polnische Tochtergesellschaft Leistungen an ihre ausländische Muttergesellschaft abrechnen?
Veröffentlicht am 20. August 2026 · Jerzy Gaweł, Steuerberater
Eine polnische Tochtergesellschaft, die Entwickler oder andere Mitarbeiter beschäftigt, die Leistungen für eine ausländische Muttergesellschaft erbringen, ist ein rechtlich und steuerlich eigenständiges Unternehmen. Bevor sie eigene Umsätze erzielt, wird sie typischerweise über Stammkapital oder ein Gesellschafterdarlehen finanziert. Sobald das polnische Team tatsächlich Leistungen für die Muttergesellschaft erbringt, rechnet die polnische Gesellschaft diese Leistungen auf Grundlage eines schriftlichen konzerninternen Dienstleistungsvertrags ab, üblicherweise monatlich oder quartalsweise. Die Vergütung muss dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen und darf sich nicht ohne sachliche Begründung auf einen reinen Kostenersatz beschränken. Bei einem jährlichen Transaktionswert von mehr als 2.000.000 PLN können zusätzliche Verrechnungspreispflichten entstehen.
Wie wird eine polnische Tochtergesellschaft finanziert und wann stellt sie der Muttergesellschaft Rechnungen?
Beides betrifft unterschiedliche Phasen. Eine polnische Tochtergesellschaft und ihre ausländische Muttergesellschaft sind rechtlich eigenständige Unternehmen. Die polnische Gesellschaft benötigt daher entweder eine eigene Finanzierung oder eigene Umsatzerlöse und kann nicht automatisch auf die Liquidität der Muttergesellschaft zugreifen. Bevor das polnische Team abrechenbare Leistungen erbringt, wird die Gesellschaft typischerweise über Stammkapital, ein Gesellschafterdarlehen oder eine andere ordnungsgemäß dokumentierte Finanzierungsform finanziert. Diese Frage behandeln wir gesondert in unserem Leitfaden zur Finanzierung einer polnischen Tochtergesellschaft. Sobald das polnische Team tatsächlich Softwareentwicklung oder andere Dienstleistungen für die Muttergesellschaft erbringt, ändert sich das Modell: Die polnische Gesellschaft erbringt diese Leistungen auf Grundlage eines schriftlichen konzerninternen Dienstleistungsvertrags und stellt regelmäßig Rechnungen aus, üblicherweise monatlich oder quartalsweise, anstatt den laufenden Geschäftsbetrieb weiterhin ausschließlich über Kapitalzuführungen zu finanzieren.
Welche Leistungen sollte die Rechnung an die Muttergesellschaft ausweisen?
Die Rechnung sollte die im jeweiligen Zeitraum tatsächlich erbrachten Leistungen ausweisen, beispielsweise Softwareentwicklung, Engineering oder andere im Vertrag konkret definierte Dienstleistungen, und nicht lediglich eine pauschale, nicht näher erläuterte Managementgebühr. Vertrag und Rechnung sollten zusammen nachvollziehbar erkennen lassen, welche Leistungen erbracht wurden und auf welchen Abrechnungszeitraum sie sich beziehen. Ob auf der Rechnung polnische Umsatzsteuer auszuweisen ist und wie die Rechnung an einen ausländischen Leistungsempfänger im KSeF behandelt wird, ist von der Verrechnungspreisfrage zu trennen. Zu den praktischen Anforderungen der Rechnungsstellung siehe unseren KSeF-Leitfaden.
Muss die polnische Gesellschaft mit diesen Leistungen einen Gewinn erzielen?
Nicht als abstrakte Regel für jeden einzelnen Abrechnungszeitraum, in der Praxis jedoch häufig ja. Nach dem Fremdvergleichsgrundsatz muss die Vergütung den Bedingungen entsprechen, die voneinander unabhängige Unternehmen für vergleichbare Leistungen vereinbart hätten (Art. 11c des polnischen CIT-Gesetzes). Die Vorschrift verlangt nicht, dass jede Tochtergesellschaft unabhängig von den tatsächlichen wirtschaftlichen Umständen in jedem Jahr zwingend einen Gewinn ausweist. Auch ein Verlust kann unter bestimmten Umständen fremdüblich und wirtschaftlich begründet sein. Bei einem routinemäßigen Entwicklungs- oder Dienstleistungszentrum, das überwiegend oder ausschließlich für seine Muttergesellschaft arbeitet, bedarf eine dauerhafte Abrechnung lediglich zu Selbstkosten ohne Gewinnaufschlag jedoch einer belastbaren Begründung. Der regelmäßig sachgerechte Ansatz besteht darin, von Beginn an eine marktübliche Vergütung einschließlich eines angemessenen Aufschlags festzulegen. Dieser sollte anhand der Vergütung oder Profitabilität unabhängiger Unternehmen für vergleichbare Tätigkeiten bestimmt und nicht pauschal aus einer anderen Gesellschaft oder Branche übernommen werden. Eine tatsächlich erbrachte Dienstleistung kann im Übrigen steuerlich real sein und dennoch nicht fremdüblich bepreist worden sein. Die Frage der tatsächlichen Leistungserbringung und die Frage der Verrechnungspreise sind daher getrennt zu beurteilen.
Wann werden die polnischen Verrechnungspreisvorschriften und die Mindeststeuer relevant?
Tabelle 1
| Jährlicher Wert der an die Muttergesellschaft abgerechneten Dienstleistungen | Preisbildungsgrundsatz | Dokumentationspflicht |
|---|---|---|
| Jeder Betrag | Fremdübliche Vergütung erforderlich (Art. 11c des polnischen CIT-Gesetzes) | Keine Pflicht zur lokalen Verrechnungspreisdokumentation allein aufgrund des Transaktionswert-Schwellenwerts von 2.000.000 PLN |
| Über 2.000.000 PLN netto | Fremdübliche Vergütung erforderlich (Art. 11c des polnischen CIT-Gesetzes) | Kann zusätzliche Dokumentations- und Meldepflichten im Bereich der Verrechnungspreise auslösen (Art. 11k des polnischen CIT-Gesetzes) |
Tabelle 2, Mindeststeuer
| Zeitraum | Status der Mindeststeuer |
|---|---|
| Das Steuerjahr, in dem die Gesellschaft ihre Tätigkeit aufnimmt, sowie die beiden folgenden Steuerjahre | Befreiung unabhängig von der Profitabilität (Art. 24ca Abs. 14 des polnischen CIT-Gesetzes) |
| Ab dem vierten Steuerjahr | Beträgt das Verhältnis des Einkommens zu den Erträgen höchstens 2 %, kann eine Mindeststeuer von 10 % zur Anwendung kommen, vorbehaltlich weiterer gesetzlicher Ausnahmen (Art. 24ca Abs. 1 des polnischen CIT-Gesetzes) |
Der kumulierte Wert der im Laufe des Jahres an die Muttergesellschaft abgerechneten Dienstleistungen sollte laufend mit dem Schwellenwert von 2.000.000 PLN abgeglichen werden und nicht erst nach Ablauf des Steuerjahres. Sowohl dieser Schwellenwert als auch eine mögliche Anwendung der Mindeststeuer hängen von den tatsächlichen Transaktionen und Finanzdaten der Gesellschaft ab und sollten vor Abschluss des Steuerjahres steuerlich geprüft werden.
FAQ
Kann unsere polnische IT-Tochtergesellschaft der ausländischen Muttergesellschaft Rechnungen stellen?
Ja. Sobald das polnische Team tatsächlich Leistungen für die Muttergesellschaft erbringt, ist die Abrechnung dieser Leistungen auf Grundlage eines schriftlichen Vertrags das übliche Modell. Die laufende Finanzierung der Gesellschaft ersetzt eine ordnungsgemäße Abrechnung tatsächlich erbrachter Dienstleistungen nicht.
Welche Leistungen sollte die polnische Gesellschaft der Muttergesellschaft in Rechnung stellen?
Die im jeweiligen Zeitraum tatsächlich erbrachten Leistungen, beispielsweise Softwareentwicklung, Engineering oder andere im Vertrag definierte Dienstleistungen. Vertrag und Rechnung sollten gemeinsam erkennen lassen, welche Leistungen erbracht wurden und auf welchen Zeitraum sie sich beziehen.
Kann die Muttergesellschaft einfach die Kosten der polnischen Gesellschaft übernehmen?
Nicht dauerhaft ohne entsprechende Begründung. Eine Tochtergesellschaft, die lediglich ihre Kosten ohne Aufschlag weiterberechnet, erfüllt dadurch nicht automatisch die polnischen Verrechnungspreisvorschriften. Bei routinemäßigen Dienstleistungen ist eine marktübliche Vergütung einschließlich eines angemessenen Aufschlags regelmäßig der sachgerechte Ausgangspunkt.
Muss die polnische Tochtergesellschaft einen Gewinn erzielen?
Nicht zwingend in jedem einzelnen Zeitraum. Bei einem routinemäßigen Entwicklungs- oder Dienstleistungszentrum, das überwiegend für die Muttergesellschaft tätig ist, bedarf eine dauerhafte Abrechnung lediglich zu Selbstkosten jedoch einer belastbaren Begründung. Eine marktübliche Vergütung einschließlich eines angemessenen Aufschlags ist regelmäßig der sachgerechte Ansatz.
Muss die Rechnung an eine ausländische Muttergesellschaft polnische Umsatzsteuer enthalten?
Das hängt von der Art der Leistung und vom Sitz der Muttergesellschaft ab und ist von der hier behandelten Verrechnungspreisfrage zu trennen. Zu den praktischen Anforderungen der Rechnungsstellung siehe unseren KSeF-Leitfaden. Die konkrete umsatzsteuerliche Behandlung sollte für die jeweilige Leistungsstruktur geprüft werden.
Wann werden die polnischen Verrechnungspreisvorschriften relevant?
Nähert sich der jährliche Wert der an die Muttergesellschaft abgerechneten Dienstleistungen 2.000.000 PLN netto, können zusätzliche Dokumentations- und Meldepflichten entstehen (Art. 11k des polnischen CIT-Gesetzes). Der Fremdvergleichsgrundsatz selbst gilt unabhängig von diesem Schwellenwert bereits für die erste konzerninterne Transaktion.
Zusammenfassung
Eine polnische Tochtergesellschaft und ihre ausländische Muttergesellschaft sind eigenständige Unternehmen. In der Anlaufphase wird die Gesellschaft zunächst ordnungsgemäß finanziert. Sobald sie tatsächlich Leistungen für die Muttergesellschaft erbringt, sollte sie diese auf Grundlage eines schriftlichen Vertrags regelmäßig abrechnen. Die Vergütung muss dem Fremdvergleich entsprechen und darf sich nicht ohne sachliche Begründung auf einen reinen Kostenersatz beschränken. Bei Dienstleistungen mit einem jährlichen Transaktionswert von mehr als 2.000.000 PLN können zusätzliche Verrechnungspreisdokumentationspflichten entstehen. Eine dauerhaft geringe Profitabilität kann nach Ablauf der ersten drei Steuerjahre zusätzlich Fragen im Zusammenhang mit der polnischen Mindeststeuer aufwerfen.
Rechtsstand: 20. August 2026. Allgemeine Informationen zum angegebenen Stand. Dieser Beitrag stellt keine Prüfung einer konkreten konzerninternen Struktur dar. Die Festlegung eines konkreten Aufschlags oder einer anderen Verrechnungspreismethode erfordert eine Prüfung des tatsächlichen Sachverhalts durch einen Steuerberater.
Sarego Finance übernimmt die Buchhaltung, Rechnungsprozesse und CIT-Compliance polnischer Dienstleistungsgesellschaften, einschließlich unserer Buchhaltung für IT-Unternehmen in Polen.
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Jerzy Gaweł, Steuerberater
Jerzy Gaweł ist polnischer Steuerberater (Nr. 13760, KIDP) und Gründer von Sarego Finance. Er prüft und aktualisiert diesen Beitrag bei Änderungen der polnischen Steuervorschriften.
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