Polnische Ansiedlungssteuererleichterung – warum der Name „Rückkehr-Erleichterung“ irreführend ist
September 12, 2025
Als Polen die sogenannte „Polnische Ansiedlungssteuererleichterung“ (Ulga na Powrót) im Jahr 2022 einführte, bestand die Absicht darin, Talente und Kapital anzuziehen, indem eine vierjährige Befreiung von der persönlichen Einkommensteuer auf bestimmte Einkommensarten angeboten wurde, bis zu 85.528 PLN pro Jahr. Der offizielle polnische Name ist jedoch irreführend. Der polnische Ausdruck „Ulga na powrót“ bedeutet wörtlich „Rückkehr-Erleichterung“. Die Erleichterung ist jedoch nicht auf Personen beschränkt, die einst in Polen lebten und nun zurückkehren. Tatsächlich können sich alle Personen qualifizieren, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach dem 31. Dezember 2021 nach Polen verlegen , sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dies schließt Personen ein, die noch nie zuvor in Polen gelebt haben.
Wer kann davon profitieren?
Sie können berechtigt sein, wenn:
- Sie nach der Verlegung Ihres Wohnsitzes nach Polen in Polen steuerlich ansässig werden,
- Sie in den drei Kalenderjahren vor der Verlegung nicht in Polen ansässig waren,
- Sie die polnische oder EU-/EWR-/Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen, eine polnische Charta der Polen (Karta Polaka) haben oder mindestens drei Jahre in einem der qualifizierenden Länder (wie Großbritannien, USA, Kanada, Israel, Japan usw.) ansässig waren,
- Sie Ihre frühere steuerliche Ansässigkeit im Ausland nachweisen können (Ansässigkeitsbescheinigung oder gleichwertige Dokumentation),
- Sie in der Vergangenheit noch nicht von dieser Befreiung profitiert haben.
Warum ist der Name verwirrend?
Der Begriff „Rückkehr-Erleichterung“ suggeriert, dass nur ehemalige polnische Einwohner davon profitieren können. Dieser falsche Eindruck erklärt, warum relativ wenige Steuerzahler von der Erleichterung wissen und sie beantragen. Der genauere Name ist Polnische Ansiedlungssteuererleichterung, der die wahre Natur des Anreizes widerspiegelt: Er ist für neue Einwohner konzipiert, die sich in Polen niederlassen.
Wie prüfen Sie Ihre Berechtigung?
Bei Sarego Finance bieten wir zwei nützliche Tools an:
- Test zur Berechtigung für Ansässigkeit und Steuererleichterung – um zu sehen, ob Sie für die polnische Ansiedlungssteuererleichterung qualifiziert sind.
- Steuererstattungsrechner – um abzuschätzen, wie viel Sie für frühere Jahre zurückfordern könnten.
Wenn Sie die Bedingungen für diese Erleichterung erfüllen, verpassen Sie nicht die Gelegenheit, das zurückzuerhalten, was Ihnen zusteht. Klicken Sie auf den untenstehenden Link und nutzen Sie unseren Service – wir berechnen Ihre Rückerstattung, bereiten alle notwendigen Unterlagen vor und reichen den Antrag in Ihrem Namen beim Finanzamt ein. Alles, was Sie tun müssen, ist den ersten Schritt zu tun.
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Offizielle Quelle: Für vollständige rechtliche Details siehe das Polnische Finanzministerium – Ulga na Powrót
Polnische Ansiedlungssteuererleichterung – warum der Name „Rückkehr-Erleichterung“ irreführend ist
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