Die polnische Körperschaftsteuer beträgt 9 %, aber…

Polnische Körperschaftsteuer: Den 9%-Satz und Vorauszahlungen im Jahr 2023 verstehen

Polens Körperschaftsteuer (CIT) beträgt 9 %, wobei bestimmte Bedingungen die Berechtigung bestimmen. Erfahren Sie, wann der 9%-Satz gilt, wie er polnische Gesellschaften mit beschränkter Haftung (sp. z o.o.) betrifft und welche Richtlinien für Körperschaftsteuervorauszahlungen gelten.

Wann gilt der 9%-CIT-Satz?

Steuerpflichtige in Polen unterliegen entweder einem CIT-Satz von 19 % oder 9 %. Der niedrigere Satz von 9 % gilt für:

  • Steuerpflichtige, die ein neues Unternehmen gründen;
  • Unternehmen, deren Umsatzerlöse im Vorjahr unter 2.000.000 EUR lagen (im Jahr 2023 gilt dies, wenn die Umsatzerlöse 2022 innerhalb der Grenze von 9.654.000 PLN lagen).

Erreicht das laufende Einkommen eines Steuerpflichtigen im Laufe des Jahres 2 Millionen Euro, gilt der reguläre Satz von 19 % für das gesamte Jahreseinkommen, nicht nur für den Teil, der die Grenze überschreitet.

Der reduzierte Satz von 9 % kann auf polnische Gesellschaften mit beschränkter Haftung (sp. z o.o.) angewendet werden.

Der niedrigere CIT-Satz von 9 % kann auf polnische Gesellschaften mit beschränkter Haftung (sp. z o.o.) angewendet werden, gilt jedoch nicht für Kapitalerträge.

Steuervorauszahlungen in Polen

Unternehmen in Polen müssen monatliche Einkommensteuervorauszahlungen berechnen und leisten. Nach jedem Monat sollte das Einkommen berechnet und eine Vorauszahlung auf der Grundlage des anwendbaren Satzes (9 % oder 19 %) geleistet werden.

Der 9%-CIT-Satz kann für Steuervorauszahlungen verwendet werden, auch wenn die Berechtigung erst nach Ablauf des Steuerjahres festgestellt wird. Wird die Umsatzgrenze von 2 Millionen EUR überschritten, muss der Steuerpflichtige ab dem Monat, in dem die Überschreitung erfolgt, Vorauszahlungen zum Satz von 19 % berechnen. Der 9%-Satz gilt dann nicht mehr, und der 19%-Satz wird auf das gesamte Einkommen des Geschäftsjahres angewendet.

Anpassung der Steuervorauszahlungen nach Überschreiten der Umsatzgrenze.

Die Steuerbehörden geben an, dass Steuerpflichtige die monatlichen Vorauszahlungen, die vom Jahresbeginn bis zum Erreichen der Grenze geleistet wurden, nicht anpassen müssen. Nach Erreichen der Grenze müssen Vorauszahlungen zum Satz von 19 % geleistet werden, wobei die Differenz zwischen der seit Jahresbeginn auf das Einkommen zu zahlenden Steuer und der Summe der für die Vormonate zum 9%-Satz fälligen Vorauszahlungen ausgeglichen wird.

Wichtigste Erkenntnisse:

  1. Die polnische Körperschaftsteuer beträgt 9 %, es sei denn, das Einkommen erreicht im Laufe des Jahres 2 Millionen Euro;
  2. Der reduzierte Satz von 9 % kann auf polnische Gesellschaften mit beschränkter Haftung (sp. z o.o.) angewendet werden;
  3. Monatliche Steuervorauszahlungen sind erforderlich, wobei Anpassungen nach Überschreiten der Umsatzgrenze vorgenommen werden.

 

Jerzy Gaweł
Partner – Steuerberater

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