Ukrainische IT-Spezialisten siedeln nach Polen um.

Angesichts der jüngsten politischen Spannungen konnten wir eine zunehmende Zahl von IT-Spezialisten und sogar ganze IT-Unternehmen beobachten, die dauerhaft nach Polen ziehen. Diese Bewegung wird durch ein polnisches Regierungsprogramm, Poland.Business Harbour, unterstützt, das ein beschleunigtes Einwanderungsverfahren für IT-Spezialisten aus der Ukraine, Belarus und anderen Ländern bietet.

Das Programm ermöglicht IT-Spezialisten und ihren engsten Familienangehörigen den Erhalt einer Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung, mit nur zwei formalen Voraussetzungen:

  • Mindestens ein Jahr Beschäftigung in der IT oder eine technische Ausbildung mit IT-Bezug.
  • Ein Nachweis des Interesses an einer Anstellung von einem der Partnerunternehmen – dies bedeutet nicht, dass Sie in Zukunft bei diesem Unternehmen angestellt sein müssen.

Das Business Harbour Visum ermöglicht:

  • Grenzübertritt nach Polen
  • Wohnen in Polen mit der engsten Familie
  • Anstellung in Polen oder
  • die Registrierung einer eigenen Geschäftstätigkeit und die Arbeit als Freiberufler.

Das Visumverfahren ist vereinfacht und dauert nur wenige Arbeitstage. Weitere Details zum Programm und die Liste der Unternehmen finden Sie hier:

https://www.gov.pl/web/poland-businessharbour-en/itspecialist

Bitte beachten Sie, dass alle Visumsformalitäten im Herkunftsland des IT-Spezialisten erledigt werden müssen, bevor dieser nach Polen kommt.

Die meisten ausländischen IT-Spezialisten, die nach Polen umziehen, entscheiden sich für eine eigene Geschäftsregistrierung. Dies ermöglicht ihnen eine sofortige Fortsetzung ihrer Arbeit für ausländische IT-Unternehmen. Diese Lösung ist besonders praktisch für Freiberufler. Innerhalb von ein bis zwei Wochen können sie nach Polen ziehen und:

  • B2B-Rechnungen an ihre Kunden ausstellen,
  • Steuern in Polen zahlen,
  • öffentlichen Krankenversicherungsschutz für sich und ihre Familien erhalten,
  • von einer günstigen steuerlichen Behandlung für IT-Dienstleistungen und einer Besteuerung von nur 12 % (Pauschalsteuer) profitieren.

Eine vollständige Geschäftsregistrierung erfordert folgende Schritte, die bereits in Polen unternommen werden müssen:

  1. Erhalt der PESEL-/NIP-Nummer – erforderlich für Steuer- und Sozialversicherungsanmeldungen
  2. Erhalt eines ePuap-Vertrauensprofils – erforderlich für die Geschäftsregistrierung und die elektronische Kommunikation mit Behörden
  3. Registrierung der Geschäftstätigkeit – kann elektronisch erfolgen

Wir können Sie bei jedem Schritt dieses Prozesses unterstützen. Außerdem können wir Ihnen einen fortlaufenden Buchhaltungsservice anbieten, der die Berechnung von Steuer- und Sozialversicherungszahlungen sowie jährliche Steuererklärungen umfasst.

Jerzy Gaweł
Partner – Steuerberater

 

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