Wann sollte man eine polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sp. z o.o.) gründen?

Was ist eine polnische GmbH?

Eine polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine juristische Person. Sie unterliegt der Eintragung im Handelsregister des Gerichts. Sie hat Anteile, Gesellschafter und eine Geschäftsführung. Sie ist verpflichtet, Unternehmensbücher zu führen und jährliche Finanzberichte einzureichen. Sie ist bekannt als „Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością“ oder als „Sp. z o.o.“.

Wofür ist eine polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung geeignet?

  • So gründen Sie Ihr Unternehmen in Polen
  • Geschäfte in einem risikoreichen Umfeld zu tätigen (wobei die Haftung auf das Vermögen des Unternehmens beschränkt ist).
  • Um Personal einzustellen
  • Um B2B-Rechnungen in Polen und im Ausland auszustellen
  • Um eine Geschäftsführung aus nicht-polnischen Staatsbürgern zu haben

Wann benötigen Sie keine Gesellschaft mit beschränkter Haftung?

Wenn Ihre Hauptabsicht ist, in Polen angestellt oder selbstständig zu sein. Wenn Sie lediglich Ihre Gewerbeanmeldung benötigen, um Ihrem Arbeitgeber Rechnungen ausstellen zu können, benötigen Sie als Einzelunternehmer in der Regel nur eine einfache Gewerbeanmeldung.

Welchen Einwanderungsstatus benötigen Sie, um eine GmbH in Polen zu gründen?

Um eine GmbH in Polen zu gründen, ist kein Einwanderungsstatus erforderlich. Sie müssen kein polnischer Einwohner sein, um ein Unternehmen zu registrieren, Anteile an einer Firma zu besitzen oder in deren Vorstand zu sitzen.

Dies gilt für EU- und Nicht-EU-Bürger gleichermaßen.

Ein bestimmter Einwanderungsstatus ist notwendig, um von einem solchen Unternehmen angestellt zu werden; diese Anforderung gilt jedoch nicht für die Mitgliedschaft im Vorstand.

Bitte beachten Sie, dass die Registrierung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Polen nicht als Lösung zum Erwerb eines Einwanderungsstatus angesehen werden sollte.

Sind die Steuern in Polen hoch? Wird Polen als Steueroase angesehen?

Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern ist der Körperschaftsteuersatz in Polen recht niedrig.

Ein Körperschaftsteuersatz, der für Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem Jahresumsatz von weniger als 2 Mio. EUR gilt, beträgt 9 % (19 % für Unternehmen, die 2 Mio. EUR überschreiten).

Die Quellensteuer auf Dividenden beträgt 19 %, sie unterliegt jedoch Beteiligungsfreistellungen für Muttergesellschaften mit Sitz in der EU und Ausnahmen aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen mit Ländern außerhalb der EU.

Die meisten IT-Spezialisten haben Anspruch auf einen pauschalen Steuersatz von 12 %.

 

Jerzy Gaweł
Partner – Steuerberater

Wann sollte man eine polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sp. z o.o.) gründen?

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