Jahresabschluss und Erstellung der Finanzberichte für eine polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Wichtige Hinweise:

  • Die angegebenen Fristen gehen davon aus, dass das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, was in Polen eine typische Konstellation ist. Für einige ausländische polnische GmbHs kann dies abweichen, und die Fristen sollten entsprechend angepasst werden.
  • Während die oben beschriebenen Verfahren den Gesamtprozess umreißen, liegt der praktische Schwerpunkt auf der Erstellung eines vollständigen Satzes von Dokumenten zur Unterzeichnung durch den CEO des Unternehmens.

Unsere Dienstleistungen:

Wir können Sie bei der Bewältigung des Jahresabschlussprozesses unterstützen, indem wir sowohl juristisches als auch buchhalterisches Fachwissen anbieten. Zögern Sie nicht, uns für weitere Unterstützung zu kontaktieren.

Verfahren:

1. Erstellung des Jahresabschlusses:

  • Frist: 31. März
  • Verantwortlich: Buchhaltung
  • Aufgabe: Erstellung der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und zusätzlicher Angaben.

2. Einberufung und Abhaltung der Gesellschafterversammlung:

  • Frist: 30. Juni
  • Verantwortlich: CEO
  • Aufgabe:
    • Einberufung einer Gesellschafterversammlung zur Genehmigung des Jahresabschlusses und zur Fassung von Beschlüssen.
    • Abhaltung der Versammlung, während der:
      • Der Jahresabschluss vorgelegt wird.
      • Über Beschlüsse abgestimmt wird, einschließlich des Beschlusses zur Genehmigung des Jahresabschlusses.
      • Ein Protokoll der Versammlung erstellt wird.

3. Einreichung des Jahresabschlusses, der Beschlüsse und des Versammlungsprotokolls beim nationalen Gerichtsregister (KRS):

  • Frist: 15. Juli
  • Verantwortlich: CEO
  • Aufgabe: Einreichung des Jahresabschlusses, des Protokolls der Gesellschafterversammlung mit gefassten Beschlüssen und aller weiteren erforderlichen Dokumente elektronisch beim KRS.

Frist verpasst?

Das Verpassen einer Frist sollte keinen unnötigen Stress verursachen. In den meisten Fällen gibt es keine negativen Konsequenzen, solange Sie das Problem umgehend angehen. Kontaktieren Sie uns und schildern Sie uns Ihre Situation. Wir werden Sie durch die notwendigen Schritte führen und unsere Unterstützung anbieten.

Nicht ansässige CEOs und Gesellschafter

Wenn Sie ein CEO oder Gesellschafter sind, der außerhalb Polens ansässig ist, müssen Sie für diese Verfahren wahrscheinlich nicht reisen. Wir können alles aus der Ferne erledigen. Wir erstellen ein Dokumentenpaket für Ihre elektronische Unterschrift, ermöglichen eine Gesellschafterversammlung per Vollmacht und reichen die Dokumente in Ihrem Namen beim Nationalen Gerichtsregister ein.

Autor:


Jerzy Gaweł
Partner – Steuerberater

 

Jahresabschluss und Erstellung der Finanzberichte für eine polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung

ANGEBOT ANFORDERN

Bitte geben Sie Ihren Namen ein.
Bitte geben Sie ein Thema an.
Bitte geben Sie eine Nachricht ein.