Eine Novelle der polnischen Einkommensteuer ändert wesentlich die Rentabilität der Arbeit in Österreich für polnische Arbeitnehmer.

 

Ab 01.01.2021 wird Arbeit in Österreich zusätzlich in Polen besteuert. Wie weit sind davon österreichische Arbeitgeber betroffen? Aus österreichischer Sicht ändert sich theoretisch nichts. Die Quellensteuer wird zwar in derselben Höhe wie bisher in Österreich geleistet, auf lange Sicht kann diese Novelle jedoch zu weitreichenden Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt führen.

Es handelt sich um die Abschaffung der Freistellung von der Pflicht, die Differenz zwischen der österreichischen und der polnischen Steuer zu begleichen (Poln.: „Ulga abolicyjna“), per 01.01.2021. Der Artikel 5 Abs 6 des MLI-Übereinkommens (ersetzt Artikel 24 Abs 1a des POL-AT Doppelbesteuerungsabkommen), sieht die Anrechnungsmethode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vor.

Allerdings war es für Einkommen bis Ende 2020 möglich, eine zusätzliche Steuerbefreiung nach polnischer Einkommenssteuer anzuwenden. Diese Regelung ermöglichte es, die österreichische Steuer in Polen nach der Freistellungsmethode abzurechnen – also theoretisch günstiger als mit der Anrechnungsmethode.

Diese Erleichterung bleibt zwar auch nach dem 1. Januar weiterhin bestehen, jedoch sind es maximal 1360 PLN die abgezogen werden können. Sie existiert also defacto nicht mehr. In der Praxis bedeutet dies, dass alle in Polen ansässigen Personen, für Ihr Einkommen im Jahr 2021 (Anmeldungspflicht bis 30.4.2022) die Anrechnungsmethode anwenden müssen.

Die Steuersätze in Polen sind bis 85.528 PLN 17% und darüber hinaus 32%. Die österreichische Quellensteuer lässt sich abziehen. Eine endgültige Auswirkung auf die Steuerbelastung kann aufgrund zahlreicher Steuerbefreiungen von Fall zu Fall unterschiedlich sein.

Es ist also auch möglich, dass die Steuer in Polen für 2021 nicht höher sein wird als zuvor.

Unabhängig davon, ob eine solche Steuer anfällt oder nicht, sind polnische Steuerresidenten verpflichtet, Ihre Steuererklärung in Polen abzugeben und monatliche Einkommenssteuervorauszahlungen zu leisten. Unserer Erfahrung nach wird dies von polnischen Arbeitnehmern, welche in Österreich arbeiten oft nicht durchgeführt. Die steigende Zahl von Steuerverfahren weist darauf hin, dass ein Steuerinformationsaustausch zwischen österreichischen und polnischen Steuerbehörden gut funktioniert.

Mit rechtzeitiger Anmeldung der Einkünfte können polnischen Arbeitnehmer sowohl die Zahlung von Strafen und Zinsen als auch Strafverfahren vermeiden.

Ich bin der Meinung, dass eine Aufklärung dieser Arbeitnehmer über Ihre neuen Verpflichtungen nach polnischem Recht ein Ausdruck der Sorge um ihre Interessen, und dem guten Ruf des Arbeitgebers dienen kann.

Derzeit bereiten wir in einigen österreichischen Unternehmen die Steuerabrechnungen für polnische Arbeitnehmer vor. Wir unterstützen bei der monatlichen Berechnung der Vorsteuer und der Erstellung der jährlichen Steuererklärung.

Wir stehen gerne zur Verfügung, falls Sie Interesse haben, Ihre Arbeitnehmer diesbezüglich zu unterstützen.

 

Autor:

Jerzy Gaweł
Partner – Steuerberater