Gründung einer Gesellschaft in Polen
Die Gründung Ihres Unternehmens in Polen ist einfach
Wir begleiten Sie bei jedem Schritt
Wichtige Fakten zur polnischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sp. z o.o.)
Kann ich als Ausländer eine polnische GmbH gründen?
Ja! Ausländer können in Polen Unternehmen gründen und besitzen. Sie müssen weder Staatsbürger noch Einwohner sein und können auch im Vorstand tätig sein.
Wie hoch ist das Mindestaktienkapital ?
Das Mindeststammkapital beträgt 5.000 PLN, wir empfehlen jedoch 20.000–50.000 PLN, um einen reibungsloseren Geschäftsbetrieb zu gewährleisten.
Das Kapital kann als Bareinlage oder Sacheinlage eingebracht werden, wobei Bareinlagen aus steuerlichen Gründen in der Regel vorteilhafter sind.
Körperschaftsteuersätze (CIT)?
In Polen beträgt der Körperschaftsteuersatz 9 % für Unternehmen mit einem Einkommen bis 2 Mio. EUR und 19 % für Unternehmen, die diese Grenze überschreiten.
Wir unterstützen Sie dabei, mögliche Steuervergünstigungen zu prüfen und Ihr Unternehmen optimal zu strukturieren.
Wie lange dauert die Gründung einer polnischen GmbH?
Die Online-Registrierung dauert in der Regel 24–48 Stunden, während die Gründung per notarieller Beurkundung etwa eine Woche in Anspruch nimmt.
Wir sind spezialisiert auf eine schnelle und effiziente Online-Registrierung.
Wie gründe ich eine GmbH in Polen?
Die Registrierung kann entweder elektronisch oder über einen Notar erfolgen.
Die Online-Registrierung ist in der Regel die schnellste und einfachste Lösung, besonders für überschaubare Unternehmensstrukturen.
Wir begleiten Sie während des gesamten Prozesses und sorgen für einen reibungslosen Ablauf.
Welche Schritte sind für die Gründung einer GmbH in Polen erforderlich?
Neben der eigentlichen Registrierung der Gesellschaft sind weitere Schritte erforderlich:
- Beantragung einer polnischen PESEL-Nummer (nationale Identifikationsnummer).
- Beziehen eines ePUAP-Vertrauensprofils (für digitale Signaturen und Online-Interaktionen mit Behörden).
- Sichern Sie sich einen Büroraum oder eine virtuelle registrierte Adresse.
- Registrierung für Steuern (NIP-8).
- Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt (ZUS).
- Registrierung des wirtschaftlichen Eigentums (CRBR).
- Eröffnung eines Bankkontos.
- Einzahlung des Aktienkapitals.
- Registrierung für die Mehrwertsteuer (optional, aber empfohlen für mögliche Rückerstattungen).
Muss ich Polen besuchen, um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen?
Zwar ist die Gründung einer Gesellschaft technisch gesehen auch aus der Ferne möglich, jedoch erfordert die Eröffnung eines Bankkontos in Polen in der Regel eine persönliche Anwesenheit.
Wir empfehlen daher mindestens eine Reise nach Polen, um den Prozess zu beschleunigen und sicherzustellen, dass alles korrekt abgewickelt wird.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Eröffnung Ihres Unternehmens
Schritt 1: Festlegung der Unternehmensstruktur (mit unserer Beratung). Wir besprechen Ihre Geschäftsziele und helfen Ihnen, die passende Rechtsform zu wählen – unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte und betrieblicher Anforderungen.
Schritt 2: PESEL- und ePuap-Registrierung Wir führen Sie durch den Prozess der Beschaffung Ihrer polnischen Identifikationsnummer und der digitalen Signatur, die für die Online-Interaktion mit den Behörden unerlässlich sind.
Schritt 3: Melden Sie Ihr Unternehmen online beim polnischen Handelsregister an (mit unserer Hilfe). Unsere Experten bereiten alle erforderlichen Dokumente vor und reichen sie elektronisch ein, um einen reibungslosen und effizienten Registrierungsprozess zu gewährleisten.
Schritt 4: Registrierung der wirtschaftlich Berechtigten (wir kümmern uns darum) Wir kümmern uns um die Registrierung der wirtschaftlich Berechtigten Ihres Unternehmens beim Zentralen Register der wirtschaftlich Berechtigten (CRBR).
Schritt 5: Eröffnung eines Bankkontos (persönlich) Wir helfen Ihnen bei der Auswahl der richtigen Bank und bei der Vorbereitung der notwendigen Dokumente.
Schritt 6: Melden Sie sich für Steuern an (wir kümmern uns darum) Wir kümmern uns um alle Steueranmeldungen und stellen sicher, dass Sie die polnischen Vorschriften einhalten.
Warum Sarego Finance?
Erfahrenes Team, spezialisiert auf Auslandsinvestitionen: Unser Team besteht aus erfahrenen Buchhaltern, Steuerexperten und Juristen mit umfassender Erfahrung in der Betreuung ausländischer Unternehmen in Polen. Wir kennen die Besonderheiten grenzüberschreitender Geschäftsaktivitäten und begleiten Sie bei jedem Schritt Ihres Unternehmensaufbaus in Polen.
Vollständige All-in-One-Lösung: Wir bieten ein umfassendes Leistungspaket, das genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist – Buchhaltung, Steuern, HR und rechtliche Beratung.
Alles aus einer Hand, um Ihre Abläufe zu vereinfachen, Zeit zu sparen und eine einheitliche Strategie für alle Bereiche Ihres Unternehmens sicherzustellen.
Englischsprachiges Team & schlanker Prozess: Unser gesamtes Team spricht fließend Englisch, einige Mitarbeiter auch Deutsch, was eine reibungslose und effiziente Kommunikation ermöglicht.
Unser Registrierungsprozess ist auf Schnelligkeit und Effizienz ausgerichtet – gleichzeitig passen wir unsere Leistungen individuell an Ihre Bedürfnisse an, um Ihnen einen optimalen Start und langfristigen Erfolg zu ermöglichen.