Steuern in Polen

Lesen Sie unseren Leitfaden über das polnische Steuersystem und die wichtigsten steuerlichen Regeln für Unternehmen und Investoren in Polen.

Sarego Finance

Steuererklärungen und steuerliche Pflichten in Polen für Ausländer

Wenn Sie in Polen leben und Einkünfte aus mehr als einem Staat erzielen, sind Sie unter Umständen verpflichtet, in Polen eine Steuererklärung einzureichen und Ihr Welteinkommen offenzulegen. Fehler bei der Beurteilung der steuerlichen Ansässigkeit oder bei der Erklärung ausländischer Einkünfte können zu Nachzahlungen, Sanktionen oder einer Doppelbesteuerung führen. Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Grundsätze und praxistaugliche Lösungen, um Ihre steuerlichen Pflichten in Polen korrekt zu erfüllen und Ihre Steuerposition rechtssicher zu gestalten.


Steuerliche Ansässigkeit als Schlüsselfrage

Wer sich länger als 183 Tage in Polen aufhält oder seinen Mittelpunkt der Lebensinteressen in Polen hat, gilt grundsätzlich als in Polen steuerlich ansässig.

Das bedeutet, dass das gesamte Welteinkommen in Polen anzugeben ist, auch wenn einzelne Einkünfte bereits im Ausland besteuert wurden. Doppelbesteuerungsabkommen können eine doppelte Belastung mindern oder ausschließen. Die Erklärungspflicht in Polen bleibt jedoch regelmäßig bestehen.

Sie sind unsicher, ob Sie in Polen steuerlich ansässig sind?

Nutzen Sie unseren kurzen Polish Tax Residency Test, um zu prüfen, ob Sie die Voraussetzung von 183 Tagen oder den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Polen erfüllen.


Nichtselbständige Tätigkeit oder Selbständigkeit

Wenn Sie in Polen leben und im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt sind, werden die meisten laufenden steuerlichen Pflichten in Polen in der Regel bereits über Ihren Arbeitgeber abgewickelt. Sind Sie hingegen selbständig tätig und führen ein Einzelunternehmen, müssen Sie Ihre steuerlichen Pflichten selbst organisieren oder sich durch einen Buchhalter begleiten lassen. In diesem Bereich setzen wir voraus, dass die laufende Betreuung bereits sichergestellt ist.

Bei ausländischen Einkünften, etwa aus Kapitalanlagen, Vermietung im Ausland oder anderen grenzüberschreitenden Sachverhalten, endet die Zuständigkeit der Lohnbuchhaltung des Arbeitgebers oder des Buchhalters, der Ihr Einzelunternehmen betreut, jedoch häufig. Genau in diesem Bereich können wir Sie unterstützen.

Unseren ausführlichen Leitfaden zur Erklärung ausländischer Einkünfte in Polen finden Sie hier.


Wie wir Sie unterstützen können

Wir bieten maßgeschneiderte Leistungen für Ausländer mit Wohnsitz in Polen sowie für in Polen steuerlich ansässige Personen mit Auslandseinkünften:

  • Erklärung ausländischer Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, Vermietung oder Rentenbezug. Wir wenden das einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen an, ermitteln die in Polen maßgebliche steuerliche Bemessungsgrundlage und erstellen Ihre polnische Jahressteuererklärung einschließlich der erforderlichen Anlagen für Auslandseinkünfte.
  • Polnische Rückkehrer Steuervergünstigung, also eine vierjährige Steuerbefreiung für Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Polen verlegen. Wir prüfen die Voraussetzungen, bewerten steuerliche Risiken, berechnen den voraussichtlichen Steuervorteil und erstellen die Steuererklärung unter zutreffender Anwendung der Begünstigung.
  • Besteuerung von Kapitalerträgen aus polnischen und ausländischen Investments einschließlich Dividenden. Wir berechnen Gewinne und Verluste, wenden soweit erforderlich die FIFO Methode an, rechnen Fremdwährungen anhand der offiziellen NBP Kurse um und erstellen die polnische PIT 38 Steuererklärung.
  • Erbschaftsteuerliche Meldungen bei in Polen belegenen Vermögenswerten, auch für Personen ohne polnische Steueransässigkeit. Wir bestimmen die zutreffende Steuergruppe, berechnen die voraussichtliche Steuerbelastung und erstellen die Meldung SD Z2 oder andere erforderliche Erklärungen.

Warum Sarego Finance?

Wir sind auf grenzüberschreitende Steuersachverhalte mit Bezug zu Polen spezialisiert.

  • Wir übernehmen die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit Ihrer polnischen Steuererklärung.
  • Wir wenden die einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen an und nutzen die jeweils zulässigen Freistellungs oder Anrechnungsmethoden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
  • Der gesamte Prozess steht unter der Aufsicht eines in Polen zugelassenen Steuerjuristen.

Rechtssichere Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten, geringeres Risiko und Klarheit über Ihre Steuerposition in Polen.


Schneller Kontakt

Wenn Sie ein individuelles Angebot erhalten oder Ihre steuerliche Situation kurz besprechen möchten, kontaktieren Sie uns direkt.

Wiktoria Buczek

Wiktoria Buczek

Erste Ansprechpartnerin für die Koordination von Anfragen zu Buchhaltung, Steuern und Recht.

Antwortzeit: bis zu 24 Arbeitsstunden.

Zuletzt bearbeitet: 1. März 2026