Steuern für Privatpersonen

Steuerliche Dienstleistungen für Privatpersonen in Polen

Wir erstellen polnische Steuererklärungen für Privatpersonen, darunter Erklärungen für Auslandseinkünfte (PIT-36 + ZG), PIT-38 für Kapitalerträge, steuerliche Erklärungen im Zusammenhang mit Erbschaften sowie Erklärungen für frühere Jahre, einschließlich verspäteter Erklärungen und Korrekturen.

Diese Seite richtet sich an Personen, die in Polen steuerlich ansässig sind und Auslandseinkünfte oder Kapitalerträge erklären oder ihre privaten Steuerangelegenheiten in Polen für das vergangene oder frühere Steuerjahre regeln müssen.

Auslandseinkünfte

Jährliche Steuererklärung für Auslandseinkünfte

Nutzen Sie diese Leistung, wenn Sie im letzten Steuerjahr in Polen steuerlich ansässig waren und polnische und/oder ausländische Einkünfte erzielt haben.

Wir erstellen vollständige polnische Steuererklärungen (PIT-36 + ZG) für Privatpersonen mit Einkünften aus dem Ausland. Dies betrifft in Polen steuerlich ansässige Personen mit ausländischen Einkünften, auch bei einem Umzug oder anderen grenzüberschreitenden Sachverhalten.

Welche Einkünfte deckt diese Leistung ab?
Allgemeine Auslandseinkünfte, z. B. Arbeitslohn, selbständige Tätigkeit oder Rente PIT-36
Private Vermietungseinkünfte aus dem Ausland PIT-28
Kapitalerträge zusammen mit PIT-36- oder PIT-28-Einkünften einschließlich PIT-38
Ausschließlich Kapitalerträge separate PIT-38-Leistung
Wenn Sie ausschließlich Kapitalerträge erzielen, nutzen Sie bitte unsere separate PIT-38-Leistung.

Dies ist die Hauptkategorie für Personen mit ausländischem Arbeitslohn, selbständigen Einkünften, Renten, Dividenden, Zinsen oder anderen Einkunftsquellen außerhalb Polens. Wir erstellen auch Erklärungen für frühere, noch nicht verjährte Steuerjahre.

Wir sorgen dafür, dass Einkünfte nicht doppelt besteuert werden. Dazu wenden wir das einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen und alle verfügbaren Vergünstigungen an, einschließlich der polnischen Steuervergünstigung nach einem Umzug nach Polen.

So wird Doppelbesteuerung vermieden
Wir bestimmen die nach dem einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen anzuwendende Methode (Freistellungs- oder Anrechnungsmethode), rechnen die Einkünfte in PLN um und berücksichtigen alle verfügbaren Abzüge und Vergünstigungen, damit die Steuer korrekt ermittelt wird.
Details im Leitfaden

Wenn Sie ausschließlich polnische Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis haben, benötigen Sie diese Leistung nicht.

Typische Situationen
  • Sie leben in Polen und erzielen Einkünfte aus dem Ausland
  • Sie erzielen ausländische Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis, Immobilien oder einer Rente
  • Sie arbeiten für einen ausländischen Arbeitgeber oder erzielen andere Einkünfte aus dem Ausland
  • Sie müssen Auslandseinkünfte in Polen korrekt erklären
Wie geht es weiter?

Wenn Sie bereits wissen, dass Sie Unterstützung benötigen, gehen Sie direkt zur Leistungsseite. Wenn Sie zunächst die Regeln verstehen möchten, beginnen Sie mit dem Leitfaden und kehren Sie anschließend zur Leistungsseite zurück.

Kapitalerträge

Kapitalertragsteuer und PIT-38

Wir erstellen PIT-38-Steuererklärungen für Transaktionen über ausländische Broker und Anlageplattformen. Dazu gehören die Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte nach polnischem Recht, die Analyse der Transaktionshistorie und erforderliche Umrechnungen in PLN.

Diese Kategorie richtet sich an Anleger, die ausländische Plattformen nutzen und deren Brokerdaten nicht unmittelbar in das polnische Steuersystem übernommen werden können.

Typische Situationen
  • Sie nutzen eToro, IBKR, DEGIRO, Revolut oder einen anderen ausländischen Broker
  • Sie benötigen eine korrekte Umrechnung in PLN und eine Berechnung nach polnischem Steuerrecht
  • Ihre Brokerabrechnung entspricht nicht den polnischen PIT-38-Regeln
  • Sie möchten für ein Jahr oder mehrere frühere Jahre korrekt abrechnen
Wie geht es weiter?

Nutzen Sie die zentrale PIT-38-Leistungsseite, wenn wir Ihre Erklärung erstellen sollen. Wenn Sie eToro verwenden, können Sie auch direkt zur speziellen eToro-Seite wechseln. Die FAQ-Seite richtet sich an Personen, die zunächst die Regeln verstehen möchten.

Erbschaft

Erbschaft in Polen

Wir unterstützen bei Erbfällen mit Bezug zu Polen, einschließlich steuerlicher Fragen und ausgewählter rechtlicher Schritte, die typischerweise erforderlich sind, wenn Erben im Ausland leben oder der Nachlass Vermögen in Polen umfasst.

Dieser Bereich richtet sich an ausländische Erben und Familien, die praktische Unterstützung bei steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit einer Erbschaft in Polen benötigen.

Typische Situationen
  • Sie haben Vermögen in Polen geerbt und müssen die steuerlichen Folgen klären
  • Sie leben im Ausland und benötigen Unterstützung bei einer Erbschaftsangelegenheit in Polen
  • Sie benötigen steuerliche und praktische Unterstützung im Verfahren
Ratgeber & Tools

Ratgeber und Tools für Ihre steuerliche Situation

Unsere Ratgeber erläutern wichtige steuerliche Fragen zu Auslandseinkünften und Kapitalerträgen in Polen. Mit unseren kostenlosen Tools können Sie außerdem Ihre steuerliche Ansässigkeit einschätzen und prüfen, ob die Steuervergünstigung nach einem Umzug nach Polen in Ihrer Situation in Betracht kommt.

Nutzen Sie die Ratgeber und Tools für eine erste Orientierung, bevor Sie zur passenden Leistungsseite wechseln oder uns mit Ihrer Steuererklärung beauftragen.

Was Sie hier finden
  • Wie Auslandseinkünfte in Polen steuerlich behandelt werden
  • Wie Kapitalerträge in Polen versteuert werden
  • Ob Sie voraussichtlich in Polen steuerlich ansässig sind
  • Ob Sie nach einem Umzug nach Polen möglicherweise eine Steuervergünstigung in Anspruch nehmen können
Wichtiger Hinweis

Die unten verlinkte Steuervergünstigung ist nicht auf Personen beschränkt, die nach Polen zurückkehren. Sie kann – abhängig von den gesetzlichen Voraussetzungen – auch nach einem erstmaligen Umzug nach Polen anwendbar sein.

So funktioniert es

Wählen Sie zunächst die Leistung aus, die zu Ihrer Situation passt. Wenn Sie unsicher sind, senden Sie uns Ihre Unterlagen.

  • Passende Leistung auswählenBeginnen Sie mit der Seite, die zu Ihrer Situation passt, etwa Auslandseinkünfte, PIT-38 oder Erbschaft.
  • Unterlagen sendenSenden Sie Ihre Angaben und Unterlagen per E-Mail. Wiktoria Buczek koordiniert Ihre Anfrage; die fachliche Bearbeitung erfolgt durch Sylwia Weryńska und Steuerberater Jerzy Gaweł.
  • Nächste Schritte erhaltenWir prüfen den Fall und teilen Ihnen die erforderlichen nächsten Schritte mit.

Sie wissen nicht, welche Leistung passt?

Wenn Ihre Situation noch unklar ist, senden Sie uns Ihre Angaben und Unterlagen. Wir prüfen den Fall und nennen Ihnen die passende Leistung sowie die nächsten Schritte.

Wiktoria Buczek, erste Ansprechpartnerin für private Steueranfragen
Wiktoria Buczek
Erste Ansprechpartnerin und Koordination
Sylwia Weryńska, Spezialistin für Steuererklärungen für Privatpersonen
Sylwia Weryńska
Spezialistin für Steuererklärungen für Privatpersonen
Jerzy Gaweł, polnischer Steuerberater, spricht Deutsch
Jerzy Gaweł
Steuerberater, spricht Deutsch
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