Steuern in Polen
Lesen Sie unseren Leitfaden über das polnische Steuersystem und die wichtigsten steuerlichen Regeln für Unternehmen und Investoren in Polen.
Jahresabschluss in Polen nachreichen
Fehlenden Jahresabschluss in Polen nachreichen
Wir rekonstruieren die Buchführung, erstellen Jahresabschluss und CIT-8, bereiten die Beschlüsse vor und reichen die fehlenden Dokumente für Ihre polnische sp. z o.o. beim KRS ein.
Die Leistung richtet sich an ausländische Gesellschafter und Geschäftsführer, wenn ein oder mehrere Jahresabschlüsse fehlen, ein KRS-Schreiben eingegangen ist oder die bisherige Buchhaltung nicht mehr fortgeführt wird.
- Buchhaltung, Jahresabschluss, CIT-8 und KRS.
- Remote für ausländische Geschäftsführer.
- Festpreis für einfache Fälle.
Solche Schreiben setzen häufig eine kurze Frist, in vielen Fällen 7 Tage. Maßgeblich ist immer die Frist im konkreten Schreiben. Senden Sie uns das Schreiben sofort zusammen mit der KRS-Nummer und den verfügbaren Buchführungsunterlagen.
Kompletter Nachholprozess
Sie müssen keinen separaten Buchhalter, Steuerberater und Rechtsanwalt koordinieren
Wir übernehmen den gesamten Nachholprozess in einem Team und führen die Gesellschaft vom fehlenden Rechnungswesen bis zur vollständigen Einreichung.
- Buchführung rekonstruieren
Kontoauszüge, Rechnungen und Transaktionen des fehlenden Jahres werden eingebucht und abgestimmt. - Jahresabschluss erstellen
Wir erstellen den fehlenden Jahresabschluss im erforderlichen elektronischen Format. - CIT-8 vorbereiten
Die Körperschaftsteuererklärung für das betreffende Jahr wird erstellt und eingereicht. - Beschlüsse vorbereiten
Wir erstellen die erforderlichen Geschäftsführer- und Gesellschafterbeschlüsse zur Genehmigung. - Unterschriften koordinieren
Wir erklären, welche elektronische Signatur erforderlich ist und koordinieren den Unterschriftsprozess. - Beim KRS einreichen
Der genehmigte Abschluss und die erforderlichen Begleitunterlagen werden elektronisch eingereicht.
Preise
Drei typische Nachholsituationen
Der endgültige Preis hängt davon ab, wie viele Jahre fehlen, ob die Gesellschaft aktiv war und wie vollständig die Buchführungsunterlagen sind.
Inaktive Gesellschaft, ein fehlendes Jahr
- Aufnahme in das Buchhaltungssystem.
- Verbuchung des vollständigen Jahres.
- Jahresabschluss.
- CIT-8.
- Genehmigungsbeschlüsse.
- KRS-Einreichung.
Mehrere fehlende Jahresabschlüsse
- Koordinierte Nachholung mehrerer Jahre.
- Priorisierung bei KRS-Aufforderung.
- Jahresabschlüsse und CIT-8 für jedes Jahr.
- Beschlüsse und KRS-Einreichungen.
- Einheitlicher Zeit- und Dokumentenplan.
Aktive Gesellschaft oder unvollständige Buchführung
- größeres Transaktionsvolumen.
- fehlende oder widersprüchliche Unterlagen.
- Umsatzsteuer- oder Lohnabrechnungsrückstände.
- Abstimmung mit früherem Buchhalter.
- erweiterte Rekonstruktion der Buchführung.
Nicht im Standardpreis enthalten sind insbesondere rückständige Umsatzsteuererklärungen, Steuerprüfungen, Streitigkeiten, gerichtliche Verfahren, ungewöhnlich umfangreiche Rekonstruktionen sowie externe Gebühren.
Ablauf
So bringen wir die Gesellschaft wieder in Compliance
- Unterlagen prüfen
Wir prüfen KRS-Schreiben, vorhandene Buchführung und fehlende Dokumente. - Umfang bestätigen
Sie erhalten eine klare Abgrenzung der Arbeiten und einen Festpreis oder ein Paketangebot. - Rückstände aufarbeiten
Wir rekonstruieren Buchführung, Jahresabschluss und CIT-8. - Genehmigung koordinieren
Wir bereiten Beschlüsse und den elektronischen Unterschriftsprozess vor. - Einreichungen abschließen
Wir reichen CIT-8 und die erforderlichen KRS-Dokumente ein.
Warum Sarego Finance
Ein Team für den gesamten Rückstand
Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärung, Beschlüsse und KRS werden gemeinsam koordiniert.
Ausländische Eigentümer und Geschäftsführer
Wir arbeiten regelmäßig mit Personen, die außerhalb Polens leben und die Gesellschaft remote verwalten.
Klare Preisstruktur
Einfache inaktive Fälle haben einen Ausgangspreis, komplexere Fälle werden nach tatsächlichem Umfang bewertet.
Schnelle Reaktion auf KRS-Schreiben
Wir priorisieren Fälle mit laufender Gerichtsfrist und definieren sofort die erforderlichen Schritte.
Fachliche Aufsicht
Buchhaltung, Steuerberatung und Recht
Jerzy Gaweł
Polnischer Steuerberater
Beaufsichtigt die steuerliche Behandlung, den Jahresabschluss und die CIT-Compliance.
Sylwia Buczyńska
Leiterin des Buchhaltungsteams
Beaufsichtigt die Rekonstruktion der Buchführung und die Erstellung der Jahresabschlüsse.
Sylwia Myśliwska
Polnische Rechtsanwältin
Beaufsichtigt Gesellschafterbeschlüsse, Genehmigungen und rechtliche Einreichungsfragen.
FAQ
Häufige Fragen zu fehlenden Jahresabschlüssen in Polen
Muss eine inaktive polnische sp. z o.o. einen Jahresabschluss einreichen?
Ja. Auch eine inaktive oder wenig aktive Gesellschaft muss grundsätzlich Buchführung führen, einen Jahresabschluss erstellen und die gesetzlichen Einreichungspflichten erfüllen.
Was tun, wenn der Jahresabschluss nicht eingereicht wurde?
Zuerst müssen Buchführung und Jahresabschluss nachgeholt werden. Danach folgen Genehmigungsbeschlüsse, elektronische Unterschriften, CIT-8 und die KRS-Einreichung.
Was tun nach einer KRS-Aufforderung?
Senden Sie das vollständige Schreiben sofort an uns. Maßgeblich ist die dort genannte Frist. Wir prüfen, welche Dokumente fehlen und welche Arbeiten innerhalb dieser Frist realistisch abgeschlossen werden können.
Können mehrere fehlende Jahre gemeinsam nachgereicht werden?
Ja. Mehrjährige Rückstände werden in einem koordinierten Paket bearbeitet. Der Preis hängt von der Zahl der Jahre, der Aktivität und der Vollständigkeit der Unterlagen ab.
Müssen ausländische Geschäftsführer nach Polen reisen?
In vielen Fällen nicht. Die Bearbeitung kann regelmäßig remote erfolgen, sofern geeignete elektronische Signaturen und Vollmachten verfügbar sind.
Welche elektronische Signatur ist erforderlich?
Der Jahresabschluss wird elektronisch von der für die Buchführung verantwortlichen Person und der Geschäftsführung unterzeichnet. Bei einer mehrköpfigen Geschäftsführung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen mindestens ein Geschäftsführer unterschreiben, wenn die übrigen Geschäftsführer die erforderlichen Erklärungen abgeben. Zulässig sind insbesondere eine qualifizierte elektronische Signatur, ein polnisches Trusted Profile oder eine persönliche Signatur.
Welche Sanktionen können entstehen?
Das Registergericht kann ein Zwangsverfahren einleiten und weitere Maßnahmen gegen die Gesellschaft oder Geschäftsführer ergreifen. Die konkreten Folgen hängen vom Verfahren und der Entscheidung des Gerichts ab.
Erste Prüfung
Fall und Unterlagen senden
Wiktoria Buczek ist Ihre erste Ansprechpartnerin für fehlende Jahresabschlüsse und KRS-Schreiben. Sie prüft die vorhandenen Unterlagen und koordiniert die weitere Bearbeitung.
Wiktoria Buczek
Erste Ansprechpartnerin
Für die erste Prüfung reichen die wichtigsten Angaben und die bereits verfügbaren Unterlagen aus.
- Gesellschaftsname und KRS-Nummer.
- Fehlende Geschäftsjahre.
- KRS-Schreiben, falls vorhanden.
- Kontoauszüge und Rechnungen.
- Unterlagen des früheren Buchhalters.
Wir antworten in der Regel innerhalb eines Werktags.
Senden Sie Wiktoria Buczek die KRS-Nummer, die fehlenden Jahre und die vorhandenen Unterlagen. Wir prüfen den Umfang und bestätigen das weitere Vorgehen und den Preis.