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Test zur steuerlichen Ansässigkeit in Polen

Die meisten Fragen zur steuerlichen Ansässigkeit in Polen lassen sich eindeutig beantworten. Dieser Test deckt typische Fälle ab. Prüfen Sie Ihren Status in 2 Minuten, ohne einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Grundlage ist Art. 3 des polnischen Einkommensteuergesetzes. Nur vorläufige Einschätzung, keine Steuerberatung.

Müssen Sie in Polen eine Steuererklärung mit ausländischen Einkünften abgeben? Wir erstellen PIT-36-, PIT-38- und Steuererklärungen für Expats in Polen.
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Wie die steuerliche Ansässigkeit in Polen bestimmt wird

Nach Art. 3 Abs. 1a des polnischen PIT-Gesetzes sind Sie in Polen steuerlich ansässig, wenn Sie eines von zwei Kriterien erfüllen. Eines genügt.

Hauptkriterium
Mittelpunkt der Lebensinteressen
Ihre engeren persönlichen oder wirtschaftlichen Beziehungen bestehen zu Polen: Familie, Wohnung, Haupteinkommensquelle oder wesentliche Vermögenswerte.
Hauptprüfung nach dem NSA-Urteil II FSK 2653/16 und den Erläuterungen des Finanzministeriums (2021). Sie gilt unabhängig von der Zahl der in Polen verbrachten Tage.
Zusätzliches Kriterium
183 Tage in Polen
Sie haben sich im Kalenderjahr mehr als 183 Tage in Polen aufgehalten. Die Tage müssen nicht aufeinanderfolgen.
Eigenständig ausreichend. Wird herangezogen, wenn der Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht eindeutig bestimmt werden kann.
Familie und Wohnung wiegen schwerer als die Zahl der Tage Wenn Ihre Familie und Ihre Wohnung in Polen sind, sind Sie wahrscheinlich in Polen steuerlich ansässig, auch wenn Sie den größten Teil des Jahres im Ausland gearbeitet haben. Die Zahl der Tage ist nicht der einzige Faktor.

Test starten

Beantworten Sie alle Fragen für das zu prüfende Jahr so genau wie möglich.

Schritt 1 von 4
Schritt 1 von 4: Persönliche Bindungen
Wo lebt Ihre engste Familie (Ehegatte, Partner oder Kinder)?
Der Aufenthaltsort der Familie ist der stärkste Hinweis auf den persönlichen Mittelpunkt der Lebensinteressen in Polen. Wenn Sie keine engste Familie haben, beurteilen Sie stattdessen Ihren eigenen dauerhaften Wohnsitz.
Schritt 2 von 4: Wirtschaftliche Bindungen
Wo befinden sich Ihre Haupteinkommensquelle und Ihr Hauptwohnsitz?
Dies sind neben dem Aufenthaltsort der Familie die beiden wichtigsten wirtschaftlichen Faktoren, die von den polnischen Steuerbehörden und Gerichten geprüft werden.
Schritt 3 von 4: 183-Tage-Regel
Wie viele Tage haben Sie sich in dem geprüften Jahr in Polen aufgehalten?
Zählen Sie alle Tage der physischen Anwesenheit einschließlich der Ankunfts- und Abreisetage. Die Tage müssen nicht aufeinanderfolgen.
90 Tage in Polen
Unterhalb der 183-Tage-Grenze
0 366
Tage
Schritt 4 von 4: Ihre Einkünfte
Haben Sie in dem geprüften Jahr Einkünfte aus Quellen außerhalb Polens erzielt?
Dazu gehören Gehalt von einem ausländischen Arbeitgeber, Dividenden, Kapitalgewinne bei ausländischen Brokern (z. B. Interactive Brokers, eToro), Mieteinkünfte im Ausland oder Vergütungen von ausländischen Auftraggebern.
Dies ist eine vorläufige Einschätzung auf Grundlage von Art. 3 des polnischen Einkommensteuergesetzes und der gefestigten Rechtsprechung. Sie stellt keine Steuerberatung dar und bindet die polnischen Steuerbehörden nicht. Ihre individuellen Umstände können zu einem anderen Ergebnis führen. Alle von Sarego Finance erstellten Steuererklärungen werden von einem zugelassenen polnischen Steuerberater überwacht.

Häufige Fragen

Was ist die 183-Tage-Regel in Polen?
Wenn Sie sich in einem Kalenderjahr mehr als 183 Tage in Polen aufhalten, gelten Sie für dieses gesamte Jahr als in Polen steuerlich ansässig. Die Tage müssen nicht aufeinanderfolgen. Sowohl der Ankunfts- als auch der Abreisetag werden mitgezählt. Dieses Kriterium reicht eigenständig aus. Sie müssen nicht zusätzlich Familie oder eine Wohnung in Polen haben.
Ich arbeite den größten Teil des Jahres im Ausland, meine Familie lebt aber in Polen. Bin ich trotzdem in Polen steuerlich ansässig?
Wahrscheinlich ja. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist nach polnischem Recht das Hauptkriterium, und der Aufenthaltsort der Familie ist die stärkste persönliche Bindung. Der NSA stellte im Urteil II FSK 2653/16 fest, dass die steuerliche Ansässigkeit anhand der Gesamtheit der persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen und nicht nur der Zahl der Tage zu beurteilen ist. Das Finanzministerium bestätigte in seinen Erläuterungen aus dem Jahr 2021, dass eine Person, deren Familie und Wohnung in Polen verbleiben, auch bei einem Aufenthalt von weniger als 183 Tagen in Polen steuerlich ansässig ist.
Ich bin in der Mitte des Jahres nach Polen gekommen. Ab welchem Tag bin ich in Polen steuerlich ansässig?
Das polnische Recht erkennt eine unterjährige Änderung der steuerlichen Ansässigkeit an. Wenn Sie im Laufe des Jahres mit der Absicht eines dauerhaften Aufenthalts nach Polen gekommen sind, etwa indem Sie mit Ihrer Familie umgezogen sind und einen langfristigen Mietvertrag abgeschlossen haben, können Sie ab dem Tag als in Polen steuerlich ansässig gelten, an dem sich Ihr Mittelpunkt der Lebensinteressen nach Polen verlagert hat, und nicht bereits ab dem 1. Januar. Für den Zeitraum vor Ihrer Ankunft unterliegen Sie in Polen der beschränkten Steuerpflicht (nur Einkünfte aus polnischen Quellen). Dies wird in verbindlichen Einzelauskünften der Steuerbehörden und in der Verwaltungsrechtsprechung durchgängig bestätigt, obwohl es im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt ist.
Muss ich ausländische Einkünfte angeben, wenn ich in Polen steuerlich ansässig bin?
Ja. Personen mit steuerlicher Ansässigkeit in Polen unterliegen dort der unbeschränkten Steuerpflicht in Polen. Das bedeutet, dass sämtliche Einkünfte in Polen erklärt werden müssen, unabhängig davon, wo sie erzielt wurden: Gehalt von einem ausländischen Arbeitgeber, Dividenden, Kapitalgewinne bei ausländischen Brokern, Mieteinkünfte im Ausland, Renten und sonstige Einkünfte. Die Entlastung nach einem Doppelbesteuerungsabkommen kann die Doppelbesteuerung von im Ausland ebenfalls besteuerten Einkünften mindern oder beseitigen; die Einkünfte müssen jedoch weiterhin in der polnischen Steuererklärung angegeben werden.
Kann ich gleichzeitig in zwei Staaten steuerlich ansässig sein?
Ja. Wenn beide Staaten eine steuerliche Ansässigkeit annehmen, gelten die Tie-Breaker-Regeln des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Polen und dem jeweiligen Staat (Art. 4 des OECD-Musterabkommens). Maßgeblich sind in dieser Reihenfolge: wo Ihnen eine ständige Wohnstätte zur Verfügung steht, dann wo Ihre engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen liegen, dann wo Sie sich gewöhnlich aufhalten und schließlich Ihre Staatsangehörigkeit. Polen hat Abkommen mit den meisten EU-Staaten, dem Vereinigten Königreich, den USA und vielen weiteren Staaten. Auch bei doppelter Ansässigkeit müssen Sie in Polen eine Steuererklärung abgeben.

Müssen Sie in Polen eine Steuererklärung mit ausländischen Einkünften abgeben?

Wenn der Test ergibt, dass Sie in Polen steuerlich ansässig sind, müssen Sie dort sämtliche Einkünfte erklären, einschließlich der im Ausland erzielten Einkünfte. Dies betrifft Gehalt von einem ausländischen Arbeitgeber, Kapitalgewinne aus Brokerkonten, Dividenden, Mieteinkünfte im Ausland und sonstige ausländische Einkünfte.

Sarego Finance erstellt PIT-36- und PIT-38-Erklärungen für in Polen steuerlich ansässige Personen mit ausländischen Einkünften.

Jerzy Gaweł, polnischer Steuerberater
Jerzy Gaweł polnischer Steuerberater, Eintragungsnummer 13760 KIDP. Alle von Sarego Finance erstellten Steuererklärungen werden von Jerzy Gaweł überwacht.
Steuererklärungen für Ausländer und Expats in Polen PIT-36 (ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit), PIT-38 (Kapitalgewinne, Dividenden, Interactive Brokers, eToro), ausländische Mieteinkünfte.
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