Jahresabschluss Polen 2026 – Fristen für Sp. z o.o. KRS und CIT-8
Wenn Ihre polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung dem Kalenderjahr folgt, besteht der Jahresabschlussprozess aus vier Hauptschritten: Erstellung des Jahresabschlusses, Feststellung durch die Gesellschafter, Einreichung beim polnischen Handelsregister und Abgabe der jährlichen CIT-8 Steuererklärung.
Aktueller Stand: für das Geschäftsjahr 2025 lagen die Fristen für Jahresabschluss, Feststellung und KRS-Einreichung zwischen März und Juli 2026 und sind bereits abgelaufen. Die Tabellen unten zeigen sowohl die allgemeine Regel als auch die konkreten Termine für den aktuellen Zyklus, das Geschäftsjahr 2026, mit Fristen im Jahr 2027, damit Sie rechtzeitig planen können.
Auf dieser Seite
- Wichtige Fristen für den aktuellen Abschlusszyklus
- Erstellung des Jahresabschlusses
- Feststellung durch die Gesellschafter
- Einreichung beim KRS
- Jährliche CIT-8 Steuererklärung
- Gesellschaft ohne Geschäftsvorfälle
- Abwicklung aus der Ferne
- Braucht jede Gesellschaft einen Lagebericht?
- Fristversäumnis
- FAQ
Wichtige Fristen für den aktuellen Abschlusszyklus
Für eine Gesellschaft, deren Geschäftsjahr am 31. Dezember 2026 endet, gelten im Wesentlichen die folgenden Fristen.
| Pflicht | Allgemeine Regel | Aktueller Zyklus (Geschäftsjahr 2026) |
|---|---|---|
| Erstellung und Unterzeichnung des Jahresabschlusses | Innerhalb von 3 Monaten nach Geschäftsjahresende | 31. März 2027 |
| Feststellung durch die Gesellschafter | Innerhalb von 6 Monaten nach Geschäftsjahresende | 30. Juni 2027 |
| Einreichung beim KRS | Innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung | 15. Juli 2027 |
| Abgabe der CIT-8 und Zahlung der Steuer | Innerhalb von 3 Monaten nach Geschäftsjahresende | 31. März 2027 |
Diese Daten setzen voraus, dass das Geschäftsjahr der Gesellschaft dem Kalenderjahr entspricht. Wenn Ihre Gesellschaft ein abweichendes Geschäftsjahr hat, gelten dieselben Regeln, aber die Fristen verschieben sich entsprechend.
Frist bereits versäumt oder KRS-Schreiben erhalten? Wir bereiten die überfälligen Unterlagen, Beschlüsse und die KRS-Einreichung zum Festpreis vor. KRS-Schreiben und fehlenden Jahresabschluss richtig bearbeiten
1. Erstellung des Jahresabschlusses: 3 Monate nach Geschäftsjahresende
Der erste Schritt ist die Erstellung des Jahresabschlusses. Bei einer Gesellschaft mit kalendergleichem Geschäftsjahr muss dies spätestens bis zum 31. März des Folgejahres erfolgen, für das Geschäftsjahr 2026 also bis zum 31. März 2027.
In der Praxis bedeutet das in der Regel die Erstellung zumindest der Bilanz, der Gewinn und Verlustrechnung sowie des Anhangs oder sonstiger erforderlicher Erläuterungen. Je nach Größe und Status der Gesellschaft kann der Umfang der Unterlagen unterschiedlich sein, es handelt sich aber in jedem Fall um eine formelle Pflicht und nicht nur um eine interne Buchhaltungsaufgabe.
Praktischer Hinweis
Eine Gesellschaft sollte nicht bis Ende März warten, um mit der Sammlung der Jahresabschlussdaten zu beginnen. Bei ausländisch gehaltenen Gesellschaften entstehen Verzögerungen meist durch fehlende Informationen, ungeklärte Buchhaltungspunkte oder mangelnde Abstimmung zwischen Buchhaltung und Geschäftsführung.
2. Feststellung durch die Gesellschafter: innerhalb von 6 Monaten
Dieser Punkt wird oft zu knapp beschrieben. Die Feststellung des Jahresabschlusses bedeutet nicht einfach nur, dass jemand die Zahlen liest und ihnen zustimmt. Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht muss die Gesellschaft den formellen Feststellungsprozess abschließen, für das Geschäftsjahr 2026 bis zum 30. Juni 2027.
In der Praxis bedeutet dies, dass die Gesellschafter eine Gesellschafterversammlung abhalten müssen, sofern die Angelegenheit nicht in einer anderen rechtlich zulässigen Form gemäß Gesellschaftsunterlagen und polnischem Recht behandelt wird. Das Ergebnis dieses Feststellungsprozesses muss ordnungsgemäß dokumentiert werden. Mindestens sollte die Gesellschaft dafür ein vollständiges Dokumentenpaket vorbereiten:
- Das Protokoll der Gesellschafterversammlung oder ein formelles Dokument über den Feststellungsprozess
- Den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses
- Den Beschluss über die Gewinnverwendung oder Verlustdeckung
- In vielen Gesellschaften auch Beschlüsse über die Entlastung der Geschäftsführer
- Soweit erforderlich die Billigung des Lageberichts
Ohne diese Unterlagen ist es aus rechtlicher Sicht nicht korrekt zu sagen, dass der Jahresabschluss ordnungsgemäß festgestellt wurde. Dies ist der Schritt, der den internen gesellschaftsrechtlichen Prozess abschließt und die Einreichung überhaupt erst ermöglicht.
Für ausländisch gehaltene Gesellschaften
Das Hauptproblem ist häufig nicht die inhaltliche Feststellung, sondern die Logistik. Jemand muss die Beschlüsse vorbereiten, Unterschriften organisieren und sicherstellen, dass das gesamte Feststellungspaket vollständig ist, bevor die Frist für die Einreichung zu laufen beginnt.
3. Einreichung beim KRS: 15 Tage nach Feststellung
Nachdem die Gesellschafter den Jahresabschluss festgestellt haben, muss die Gesellschaft das erforderliche Unterlagenpaket beim polnischen Handelsregister einreichen. Für eine Gesellschaft, die den Jahresabschluss am 30. Juni 2027 feststellt, ist der praktische Einreichungstermin der 15. Juli 2027.
Die Gesellschaft reicht nicht nur ein einziges Dokument ein. In der Praxis umfasst die Einreichung regelmäßig den Jahresabschluss selbst sowie die gesellschaftsrechtlichen Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass der Jahresabschluss ordnungsgemäß festgestellt wurde:
- Den Jahresabschluss im vorgeschriebenen elektronischen Format
- Die Gesellschafterbeschlüsse
- Das Protokoll der Gesellschafterversammlung
- Den Lagebericht, soweit erforderlich
- Weitere im Einzelfall erforderliche Unterlagen
Die Einreichung erfolgt elektronisch. Wenn die Feststellungsphase fehlerhaft durchgeführt wurde oder das Dokumentenpaket unvollständig ist, ist in der Praxis auch die KRS-Einreichung mangelhaft.
4. CIT-8: 3 Monate nach Geschäftsjahresende
Unabhängig vom gesellschaftsrechtlichen Teil muss die Gesellschaft auch ihre jährliche Körperschaftsteuererklärung CIT-8 abgeben, für ein Geschäftsjahr, das am 31. Dezember 2026 endet, bis zum 31. März 2027. Wenn eine jährliche Körperschaftsteuer anfällt, ist diese ebenfalls bis zu diesem Datum zu zahlen. In der Praxis sollten der Buchhaltungsabschluss, der Jahresabschluss und die Vorbereitung der CIT-8 als ein koordinierter Gesamtprozess behandelt werden.
Gesellschaft ohne Geschäftsvorfälle: trotzdem ein Jahresabschluss nötig?
Dies ist ein häufiges Missverständnis. Eine Gesellschaft ohne Rechnungen, ohne Umsätze und ohne operative Tätigkeit entgeht nicht automatisch ihren Jahresabschluss Pflichten. In vielen Fällen muss auch eine inaktive Sp. z o.o. weiterhin den Jahresabschluss erstellen, feststellen und die erforderlichen Unterlagen einreichen.
Der Umstand, dass keine Geschäftsvorfälle vorlagen, bedeutet meist nur, dass das Rechnungslegungspaket einfacher ist. Eine gesonderte Prüfung ist nur in spezielleren Fällen erforderlich, etwa wenn die Tätigkeit für den gesamten relevanten Zeitraum formell ausgesetzt war und die gesetzlichen Voraussetzungen für Erleichterungen erfüllt sind.
Können ausländische Geschäftsführer den Prozess aus der Ferne abwickeln?
In vielen Fällen ja. Für ausländisch gehaltene Gesellschaften kann der Jahresabschlussprozess häufig ohne Reise nach Polen organisiert werden, sofern Signaturverfahren, Gesellschaftsunterlagen und Einreichungsablauf rechtzeitig und korrekt vorbereitet werden. Das eigentliche Problem ist meist nicht, ob eine Abwicklung aus der Ferne rechtlich möglich ist, sondern ob die Gesellschaft über ein vollständiges Feststellungspaket, die richtigen Unterzeichner und genügend Zeit verfügt.
Braucht jede Sp. z o.o. einen Lagebericht?
Nicht immer. Ob ein Lagebericht erforderlich ist, hängt vom Status der Gesellschaft und davon ab, ob die Gesellschaft gesetzliche Erleichterungen für Kleinst oder kleine Gesellschaften anwenden kann. Dies sollte vor der Finalisierung des Jahresabschluss Pakets geprüft werden, weil die Antwort nicht für jede Gesellschaft gleich ist. Aus praktischer Sicht ist dies relevant, weil sich das Feststellungspaket und die KRS-Einreichung danach unterscheiden können.
Was passiert, wenn eine Frist versäumt wird?
Eine verspätete Einreichung sollte nicht als harmlos dargestellt werden. Das Versäumen einer Frist schafft unnötige rechtliche und steuerliche Risiken für die Gesellschaft und für die für Compliance verantwortlichen Personen. Der richtige Ansatz ist, den Fehler unverzüglich zu korrigieren und die Gesellschaft so schnell wie möglich wieder in einen ordnungsgemäßen Compliance Zustand zu bringen.
Frist versäumt oder KRS-Schreiben erhalten? Wenn der Jahresabschluss nicht eingereicht wurde, kann das polnische Registergericht ein Zwangsverfahren einleiten und die Gesellschaft zur Nachreichung der fehlenden Finanzdokumente auffordern. Haben Sie bereits ein Schreiben mit Formulierungen wie „wezwanie do złożenia dokumentów finansowych“, „postępowanie przymuszające“ oder „w terminie 7 dni pod rygorem nałożenia grzywny“ erhalten, lesen Sie unseren gesonderten Leitfaden zum weiteren Vorgehen.
KRS-Schreiben und fehlenden Jahresabschluss richtig bearbeitenFAQ
Wann muss der Jahresabschluss in Polen festgestellt werden?
Bei einer Gesellschaft mit kalendergleichem Geschäftsjahr muss die Feststellung innerhalb von 6 Monaten nach Geschäftsjahresende erfolgen, das heißt bis zum 30. Juni des Folgejahres.
Wann muss der Jahresabschluss beim KRS eingereicht werden?
Innerhalb von 15 Tagen nach der Feststellung. Wenn die Gesellschafter den Jahresabschluss am 30. Juni feststellen, ist der praktische Termin der 15. Juli.
Muss eine inaktive polnische Gesellschaft trotzdem einen Jahresabschluss erstellen?
In der Regel ja. Wenn die Gesellschaft keine Geschäftsvorfälle hatte, kann das Jahresabschlusspaket einfacher sein, aber die Pflicht entfällt dadurch nicht automatisch.
Wann ist die CIT-8 in Polen fällig?
Bei einer Gesellschaft mit kalendergleichem Steuerjahr innerhalb von 3 Monaten nach Geschäftsjahresende, also bis zum 31. März des Folgejahres.
Braucht jede Sp. z o.o. einen Lagebericht?
Nicht immer. Einige Gesellschaften können Erleichterungen nutzen, dies sollte aber individuell geprüft werden, bevor das Feststellungspaket und die KRS-Einreichung vorbereitet werden.
Können ausländische Geschäftsführer den Jahresabschluss aus der Ferne abwickeln?
Häufig ja, aber nur, wenn Signaturprozess, Feststellungsunterlagen und Einreichungsablauf rechtzeitig und korrekt vorbereitet werden.
Wir unterstützen ausländisch gehaltene und polnische Gesellschaften beim vollständigen Jahresabschlussprozess in Polen, einschließlich Erstellung, Feststellungspaket, KRS-Einreichung und jährlicher steuerlicher Compliance.
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