Steuererklärung für Auslandseinkünfte in Polen
Vollständige polnische Jahressteuererklärung für Personen, die in Polen steuerlich ansässig sind und weiterhin Einkünfte aus Deutschland oder Österreich beziehen.
Die meisten unserer Mandanten in diesem Bereich sind Deutsche, die in Polen leben und dort weiterhin Gehalt, Rente, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge aus Deutschland haben. Polnische Steuerresidenten müssen ihr weltweites Einkommen in Polen erklären. Egal, ob es sich um Ihre erste polnische Steuererklärung handelt oder Sie mehrere Jahre nachholen müssen, wir übernehmen beides im Rahmen derselben Leistung.
Zuletzt aktualisiert: 17. August 2026
Für unsere Mandanten aus Deutschland und Österreich fallen die Auslandseinkünfte für Zwecke der polnischen Steuererklärung meist in drei Gruppen: allgemeine Einkünfte wie Arbeitslohn, freiberufliche Einkünfte oder Rente, private Vermietungseinkünfte aus einer Immobilie in Deutschland oder Österreich, sowie Kapitalerträge wie Einkünfte aus Aktien, ETFs, Dividenden oder ausländischen Brokerkonten. Je nach Fall können PIT-36, PIT-28, PIT-38 oder eine Kombination dieser Formulare erforderlich sein.
Typische Fälle, die wir bearbeiten
Sie haben in Deutschland gearbeitet, leben jetzt in Polen und müssen Ihren deutschen Arbeitslohn korrekt erklären.
Sie beziehen eine Rente aus Deutschland oder Österreich und sind in Polen steuerlich ansässig.
Sie vermieten eine Wohnung oder ein Haus in Deutschland, obwohl Sie in Polen leben.
Sie haben Kapitalerträge aus deutschen oder österreichischen Aktien, ETFs oder Dividenden, die nach den Regeln für Kapitalerträge gesondert erklärt werden müssen.
Sie leben seit Jahren, oder schon immer, in Polen und haben noch nie eine polnische Steuererklärung abgegeben, obwohl Sie Einkünfte aus Deutschland hatten.
Mehrere Steuerjahre nachholen
Sie bestellen eine Leistung, mit der Sie bei Bedarf auch mehrere zurückliegende Steuerjahre in einem koordinierten Vorgang nachholen, nicht nur das letzte. Das ist in der Praxis einer der häufigsten Fälle, die wir bearbeiten, keine Ausnahme. Zwei Situationen kommen am häufigsten vor:
Sie haben mehrere Jahre nicht erklärt
Sie leben schon länger in Polen und haben Ihre deutschen Einkünfte bisher nicht in Polen erklärt. Je länger Sie warten, desto mehr Jahre kommen hinzu. Wir empfehlen, dies so bald wie möglich nachzuholen.
Sie haben ein Schreiben vom Finanzamt erhalten
Polen und Deutschland tauschen im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (CRS) Daten aus. Ein Schreiben des polnischen Finanzamts ist häufig eine unmittelbare Folge dieses Austauschs. Wir prüfen Ihren Fall und bereiten die fehlenden Erklärungen vor, gegebenenfalls einschließlich einer czynny żal (wörtlich: tätige Reue), einer Form der strafbefreienden Selbstanzeige im polnischen Steuerstrafrecht.
Wie wir Ihre Steuererklärung erstellen
Wir analysieren Ihre Situation und wenden die richtigen Steuervorschriften an, damit Ihre Einkünfte aus Deutschland oder Österreich in Polen ordnungsgemäß erklärt werden.
Erfasste Auslandseinkünfte
Die Leistung umfasst drei Hauptkategorien. Abhängig von Ihren Einkünften kann Ihr Fall eine, zwei oder alle drei Kategorien betreffen.
Allgemeine Auslandseinkünfte
- Arbeitslohn aus Deutschland oder Österreich
- freiberufliche Einkünfte oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
- Einkünfte aus einer Gesellschaft in Deutschland oder Österreich
- Rente aus Deutschland oder Österreich
- sonstige in Polen erklärungspflichtige Auslandseinkünfte
Private Vermietungseinkünfte
- Vermietungseinkünfte aus einer Immobilie in Deutschland oder Österreich
- seit 2023 ausschließlich pauschal besteuert (ryczałt), 8,5 % bis 100.000 PLN pro Jahr, 12,5 % darüber
- erklärt in Teil L des Formulars PIT-28, ohne Anlage PIT/ZG
Kapitalerträge und Investitionstätigkeit
- Aktien und Wertpapierhandel
- ETFs und Investmentfonds
- Dividenden und sonstige Kapitalerträge
- ausländische Brokerkonten, einschließlich eToro, IBKR, DEGIRO und vergleichbarer Plattformen
- Transaktionen mit Kryptowährungen, soweit sie in die Jahresabrechnung aufgenommen werden müssen
Preis
Vollständige Steuererklärung für Auslandseinkünfte in Polen für 1 zurückliegendes Steuerjahr.
Optionen zur Nachholung für 2, 3, 4 oder 5 zurückliegende Steuerjahre stehen während des Bestellvorgangs zur Verfügung.
Unter Aufsicht von Jerzy Gaweł
Polnischer Steuerberater, der die Erstellung dieser Leistung beaufsichtigt und für ihre steuerliche Logik und Rechtskonformität verantwortlich ist.
Profil ansehenWas Sie für diesen Preis erhalten
Direkte fachliche Aufsicht
Die Arbeiten werden durch den polnischen Steuerberater Jerzy Gaweł beaufsichtigt.
Prüfung des Doppelbesteuerungsabkommens
Vollständige Prüfung des Abkommens zwischen Polen und Deutschland oder Österreich, um die korrekte steuerliche Behandlung sicherzustellen.
Einreichungsfertiges Paket
Fertige Steuererklärungen mit klaren schrittweisen Hinweisen zur Einreichung.
Unterlagen, die für die Erklärung von Auslandseinkünften in Polen üblicherweise benötigt werden
Der genaue Umfang der Unterlagen hängt von der Einkunftsart ab. In den meisten Fällen werden benötigt:
- Einkommensnachweise deutscher oder österreichischer Arbeitgeber, Rentenkassen oder anderer Zahlstellen
- Steuerbescheinigungen über in Deutschland oder Österreich gezahlte Steuern, soweit vorhanden
- Mietvertrag und Zusammenstellung der Mieteinnahmen, bei Vermietungseinkünften
- Brokerabrechnungen und Transaktionsberichte für Kapitalerträge
- Excel- oder CSV-Dateien zur Transaktionshistorie, soweit verfügbar
- vollständige Identifikationsdaten für die Erstellung der Steuererklärung, einschließlich PESEL oder NIP
So funktioniert es
Ihre erste Ansprechpartnerin ist Wiktoria Buczek. Sie koordiniert die Annahme der Unterlagen und die nächsten Schritte.
Die Arbeiten erfolgen unter Aufsicht des polnischen Steuerberaters Jerzy Gaweł. In einem typischen Fall wird die Steuererklärung innerhalb von 7 Tagen nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen erstellt.
Sie erhalten das vollständige Erklärungspaket und Hinweise zur endgültigen Einreichung.
Schneller Kontakt
Sie sind nicht sicher, ob diese Leistung zu Ihrem Fall passt? Lesen Sie unseren Leitfaden oder senden Sie uns eine Nachricht. Ihre erste Ansprechpartnerin ist Wiktoria Buczek. Wir prüfen Ihren Fall.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich Einkünfte aus Deutschland in Polen erklären?
Ja. Wenn Sie in Polen steuerlich ansässig sind, müssen Sie Ihr weltweites Einkommen in Polen erklären. Dazu gehören insbesondere deutscher Arbeitslohn, deutsche Renten, Kapitalerträge und Einkünfte aus der Vermietung einer Immobilie in Deutschland.
Was gilt, wenn ich in Deutschland bereits Steuern gezahlt habe?
Wir wenden das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Polen und Deutschland an, damit Ihre deutschen Einkünfte je nach Einkunftsart in Polen korrekt freigestellt oder die in Deutschland gezahlte Steuer ordnungsgemäß angerechnet wird.
Benötige ich PIT-36, PIT-28 oder PIT-38?
PIT-36 wird für allgemeine Auslandseinkünfte wie Arbeitslohn oder Rente verwendet. PIT-28 gilt seit 2023 ausschließlich für private Vermietungseinkünfte, auch aus einer Immobilie in Deutschland, ohne Anlage PIT/ZG. PIT-38 betrifft Kapitalerträge aus Anlagen wie Aktien, ETFs oder Dividenden.
Warum kostet diese Leistung mehr als eine gewöhnliche Steuererklärung?
Die Erklärung von Auslandseinkünften erfordert die Prüfung internationaler Doppelbesteuerungsabkommen, die richtige Einordnung der Einkünfte, die Anwendung polnischer Steuervergünstigungen und gegebenenfalls die Erstellung mehrerer Steuererklärungen. Sie bezahlen für grenzüberschreitende steuerliche Facharbeit unter Aufsicht eines polnischen Steuerberaters.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
In einem typischen Fall wird die Steuererklärung innerhalb von 7 Tagen nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen erstellt.
Kann ich gemeinsam mit meinem Ehegatten veranlagt werden?
Ja. Soweit eine gemeinsame Veranlagung nach polnischem Steuerrecht zulässig ist und die Voraussetzungen des ehelichen Güterstands erfüllt sind, beziehen wir den Ehegatten in dieselbe Veranlagung ein. Die Leistung umfasst eine gemeinsame PIT-36-Erklärung und, falls erforderlich, getrennte PIT-28- oder PIT-38-Erklärungen für jeden Ehegatten.
Möchten Sie Ihre polnische Steuererklärung 2025 mit Einkünften aus Deutschland einreichen?
Beauftragen Sie die reguläre Jahressteuererklärung für ein Steuerjahr.