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Ulga na Powrót: Rechner und Anspruchstest

Der Anspruch auf Ulga na Powrót hängt von sechs gesetzlichen Voraussetzungen ab. Machen Sie den Test unten und erfahren Sie in etwa 3 Minuten, ob Sie profitieren.

Nur Schätzwerte. Keine Steuerberatung. Die endgültigen Beträge hängen von Ihrer individuellen Situation und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Was ist Ulga na Powrót

Die polnische Steuervergünstigung Ulga na Powrót ist eine Einkommensteuerbefreiung für Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Polen verlegen. Berechtigte Steuerpflichtige können vier Jahre in Folge pro Jahr bis zu 85.528 PLN Einkommen steuerfrei stellen.

Die Vergünstigung gilt nicht nur für polnische Staatsbürger. Sie gilt auch für EU-Bürger und Personen aus weiteren berechtigten Ländern, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Kombinierbar mit dem steuerfreien Grundbetrag Die Vergünstigung lässt sich mit dem steuerfreien Grundbetrag von 30.000 PLN kombinieren. Zusammen zahlen Sie in jedem der vier Jahre 0 PLN Einkommensteuer auf bis zu 115.528 PLN Jahreseinkommen.
Jahreseinkommen Steuer ohne Vergünstigung Effektiver Satz Steuer mit Vergünstigung Effektiver Satz Ihre Ersparnis
100.000 PLN 8.400 PLN 8,4% 0 PLN 0% +8.400 PLN
150.000 PLN 20.400 PLN 13,6% 4.137 PLN 2,8% +16.263 PLN
200.000 PLN 36.400 PLN 18,2% 10.137 PLN 5,1% +26.263 PLN

Standardtarif 12%/32% mit steuerfreiem Grundbetrag von 30.000 PLN. Die Werte dienen nur der Veranschaulichung.

Zum vollständigen Leitfaden zur Steuervergünstigung Ulga na Powrót

Berechnen Sie Ihre geschätzte Steuerersparnis

Wählen Sie Ihre Besteuerungsart und geben Sie Ihr Jahreseinkommen ein, um Ihre mögliche Ersparnis unter Ulga na Powrót zu schätzen.

Besteuerungsart
Geschätzte jährliche Steuerersparnis
0 PLN
Nur eine Schätzung. Der endgültige Betrag hängt von Ihrer Steuererklärung, Ihrem steuerlichen Status und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Prüfen Sie, ob Sie anspruchsberechtigt sind

Beantworten Sie 6 Fragen, um zu prüfen, ob Sie möglicherweise Anspruch auf Ulga na Powrót haben.

Frage 1
Wann haben Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz nach Polen verlegt?
Die Vergünstigung gilt für Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach dem 31. Dezember 2021 in Polen begründet haben.
Frage 2
Wie lange haben Sie vor dem Umzug außerhalb Polens gelebt?
Sie müssen vor der Begründung des steuerlichen Wohnsitzes in Polen mindestens drei volle Kalenderjahre außerhalb Polens gelebt haben.
Frage 3
Staatsangehörigkeit oder früheres Wohnsitzland
Wählen Sie mindestens eine zutreffende Option.
Frage 4
Haben Sie Unterlagen, die Ihren früheren Wohnsitz im Ausland belegen?
Zum Beispiel eine ausländische Ansässigkeitsbescheinigung, einen Mietvertrag, einen Arbeitsvertrag oder eine behördliche Meldung.
Frage 5
Was ist Ihre Einkommensquelle in Polen?
Wählen Sie mindestens eine nach dem Umzug nach Polen zutreffende Option.
Frage 6
Haben Sie diese Vergünstigung bereits genutzt?
Die Vergünstigung kann einmalig für vier aufeinanderfolgende Jahre ab dem Jahr der Begründung des steuerlichen Wohnsitzes in Polen genutzt werden.

Häufige Fragen

Was genau ist Ulga na Powrót?
Die polnische Steuervergünstigung Ulga na Powrót ist eine Einkommensteuerbefreiung für Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Polen verlegen. Sie können damit vier Jahre in Folge pro Jahr bis zu 85.528 PLN Einkommen steuerfrei stellen. Sie steht nicht nur polnischen Staatsbürgern offen, sondern auch EU-Bürgern und Personen aus weiteren berechtigten Ländern, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Lässt sich die Vergünstigung mit dem steuerfreien Grundbetrag von 30.000 PLN kombinieren?
Ja. Beide Vorteile sind kumulativ. Die ersten 85.528 PLN sind über die Vergünstigung steuerfrei, die nächsten 30.000 PLN über den allgemeinen steuerfreien Grundbetrag. Das bedeutet: In jedem der vier Jahre zahlen Sie 0 PLN Einkommensteuer auf Einkünfte bis 115.528 PLN.
Ist das Ergebnis des Rechners verbindlich?
Nein. Der Rechner liefert eine Schätzung auf Basis des gesetzlichen Befreiungsbetrags und der von Ihnen gewählten Besteuerungsart. Die endgültigen Beträge hängen von Ihrer vollständigen Steuererklärung, Abzügen, Ihrem genauen steuerlichen Status und weiteren von Ihnen genutzten Vergünstigungen ab. Wir erstellen PIT-Erklärungen, die Ulga na Powrót im Rahmen der Abgabe berücksichtigen.
Wie viele Jahre kann ich die Vergünstigung nutzen?
Vier aufeinanderfolgende Steuerjahre, beginnend mit dem Jahr, in dem Sie den steuerlichen Wohnsitz in Polen begründet haben, oder dem Folgejahr, je nach Zeitpunkt Ihres Umzugs. Die Vergünstigung kann nur einmal genutzt werden.
Muss ich die Vergünstigung gesondert beantragen?
Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Die Vergünstigung wird in Ihrer jährlichen PIT-Erklärung geltend gemacht. Wenn Sie anspruchsberechtigt sind, wenden wir sie im Rahmen der Erstellung Ihrer polnischen Steuererklärung an, ohne zusätzlichen Service oder ein weiteres Formular.
Ulga na Powrót

Nach 2021 nach Polen gezogen? Wir berücksichtigen Ulga na Powrót in Ihrer jährlichen Steuererklärung.

Wenn Sie anspruchsberechtigt sind, wenden wir die Vergünstigung im Rahmen Ihrer polnischen Steuererklärung an. Kein separater Service erforderlich.

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Sylwia Weryńska
Sylwia Weryńska
Spezialistin für Steuererklärungen für Expats in Polen
Jerzy Gaweł
Jerzy Gaweł
Polnischer Steuerberater, Nr. 13760 KIDP