Ulga na Powrót: Rechner und Anspruchstest
Der Anspruch auf Ulga na Powrót hängt von sechs gesetzlichen Voraussetzungen ab. Machen Sie den Test unten und erfahren Sie in etwa 3 Minuten, ob Sie profitieren.
Nur Schätzwerte. Keine Steuerberatung. Die endgültigen Beträge hängen von Ihrer individuellen Situation und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Was ist Ulga na Powrót
Die polnische Steuervergünstigung Ulga na Powrót ist eine Einkommensteuerbefreiung für Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Polen verlegen. Berechtigte Steuerpflichtige können vier Jahre in Folge pro Jahr bis zu 85.528 PLN Einkommen steuerfrei stellen.
Die Vergünstigung gilt nicht nur für polnische Staatsbürger. Sie gilt auch für EU-Bürger und Personen aus weiteren berechtigten Ländern, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
| Jahreseinkommen | Steuer ohne Vergünstigung | Effektiver Satz | Steuer mit Vergünstigung | Effektiver Satz | Ihre Ersparnis |
|---|---|---|---|---|---|
| 100.000 PLN | 8.400 PLN | 8,4% | 0 PLN | 0% | +8.400 PLN |
| 150.000 PLN | 20.400 PLN | 13,6% | 4.137 PLN | 2,8% | +16.263 PLN |
| 200.000 PLN | 36.400 PLN | 18,2% | 10.137 PLN | 5,1% | +26.263 PLN |
Standardtarif 12%/32% mit steuerfreiem Grundbetrag von 30.000 PLN. Die Werte dienen nur der Veranschaulichung.
Zum vollständigen Leitfaden zur Steuervergünstigung Ulga na Powrót
Berechnen Sie Ihre geschätzte Steuerersparnis
Wählen Sie Ihre Besteuerungsart und geben Sie Ihr Jahreseinkommen ein, um Ihre mögliche Ersparnis unter Ulga na Powrót zu schätzen.
Prüfen Sie, ob Sie anspruchsberechtigt sind
Beantworten Sie 6 Fragen, um zu prüfen, ob Sie möglicherweise Anspruch auf Ulga na Powrót haben.
Häufige Fragen
Was genau ist Ulga na Powrót?
Lässt sich die Vergünstigung mit dem steuerfreien Grundbetrag von 30.000 PLN kombinieren?
Ist das Ergebnis des Rechners verbindlich?
Wie viele Jahre kann ich die Vergünstigung nutzen?
Muss ich die Vergünstigung gesondert beantragen?
Nach 2021 nach Polen gezogen? Wir berücksichtigen Ulga na Powrót in Ihrer jährlichen Steuererklärung.
Wenn Sie anspruchsberechtigt sind, wenden wir die Vergünstigung im Rahmen Ihrer polnischen Steuererklärung an. Kein separater Service erforderlich.
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