Ausländische Einkünfte in Polen versteuern: Deutschland, Österreich und Schweiz
Leitfaden für in Polen steuerlich ansässige Personen · Einkünfte 2025 und frühere Jahre · Rechtsstand: 21. Juli 2026
Wer in Polen steuerlich ansässig ist und Einkünfte aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz erzielt, muss zuerst klären, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht und welche Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gilt. Entscheidend sind nicht nur der Sitz des Arbeitgebers oder Brokers, sondern insbesondere der tatsächliche Arbeitsort, die Einkunftsart und das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen. Die fachliche Leitung übernimmt Jerzy Gaweł, polnischer Steuerberater, der fließend Deutsch spricht.
1. Wer in Polen steuerlich ansässig ist
Polnische Steuerresidenten unterliegen grundsätzlich der unbeschränkten Steuerpflicht. Polen erfasst damit ihr Welteinkommen. Ob ein bestimmter ausländischer Betrag tatsächlich in Polen besteuert wird oder nur für die Berechnung des Steuersatzes relevant ist, hängt anschließend vom Doppelbesteuerungsabkommen und der Einkunftsart ab.
Nach polnischem Recht reicht grundsätzlich eines der folgenden Kriterien:
- Mittelpunkt der persönlichen oder wirtschaftlichen Interessen: Die engeren familiären, persönlichen oder wirtschaftlichen Bindungen liegen in Polen.
- Aufenthalt von mehr als 183 Tagen: Die Person hält sich im Kalenderjahr länger als 183 Tage in Polen auf.
Besteht nach dem innerstaatlichen Recht beider Staaten eine Ansässigkeit, wird sie anhand der Tie-Breaker-Regeln des jeweiligen Abkommens geklärt. Dabei werden insbesondere ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlicher Aufenthalt und Staatsangehörigkeit geprüft.
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Steuerbefreiung bei Zuzug nach Polen
Wenn Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz nach Polen verlegt haben, können bestimmte Einkünfte unter den gesetzlichen Voraussetzungen für bis zu vier aufeinanderfolgende Jahre teilweise von der polnischen Einkommensteuer befreit sein. Die Begünstigung kann nicht nur polnische Rückkehrer, sondern auch Personen erfassen, die erstmals nach Polen ziehen.
Kapitalerträge wie Dividenden, Zinsen oder Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren fallen grundsätzlich nicht unter diese Steuerbefreiung.
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2. Bei Arbeitslohn zählt der tatsächliche Arbeitsort
Der Sitz des Arbeitgebers entscheidet nicht automatisch darüber, aus welchem Staat der Arbeitslohn steuerlich stammt. Bei unselbstständiger Arbeit ist grundsätzlich maßgeblich, wo die Tätigkeit physisch ausgeübt wird.
| Typischer Fall | Grundsätzliche Einordnung |
|---|---|
| Arbeit aus dem Homeoffice in Polen für einen deutschen Arbeitgeber | Der Arbeitslohn ist grundsätzlich in Polen steuerpflichtig. Ein deutscher Arbeitgeber macht die Tätigkeit nicht zu einer in Deutschland ausgeübten Arbeit. |
| Arbeit wird tatsächlich in Deutschland ausgeübt | Deutschland kann regelmäßig besteuern. In Polen ist anschließend die im Abkommen vorgesehene Freistellung mit Progressionsvorbehalt zu prüfen. |
| Kurzfristige Tätigkeit in Deutschland | Die sogenannte 183-Tage-Ausnahme kann das Besteuerungsrecht bei Polen belassen, aber nur wenn alle Abkommensvoraussetzungen erfüllt sind. |
| Arbeitstage teils in Polen, teils im Ausland | Die Vergütung kann nach tatsächlichen Arbeitstagen aufzuteilen sein. Reise-, Urlaubs- und Krankheitstage müssen gesondert eingeordnet werden. |
Wichtig
Die Formulierung „Einkünfte von einem deutschen Arbeitgeber“ reicht für die steuerliche Beurteilung nicht aus. Benötigt werden insbesondere die tatsächlichen Arbeitstage in jedem Staat, die Vertragsstruktur und die Information, wer die Vergütung wirtschaftlich trägt.
3. Die zwei Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
Erst wenn feststeht, dass der andere Staat nach dem Abkommen besteuern darf, ist zu bestimmen, wie Polen die Doppelbesteuerung vermeidet.
| Methode | Funktionsweise | Praktische Wirkung in Polen |
|---|---|---|
| Freistellung mit Progressionsvorbehalt (wyłączenie z progresją) |
Die ausländischen Einkünfte werden von der polnischen Besteuerung freigestellt, können aber den Steuersatz für andere in Polen nach der Skala besteuerte Einkünfte erhöhen. | Ohne weitere nach der Steuerskala besteuerte Einkünfte und ohne gemeinsame Veranlagung besteht häufig keine Pflicht zur Abgabe einer PIT-36 allein wegen dieses freigestellten Arbeitslohns. |
| Anrechnungsmethode (odliczenie proporcjonalne) |
Die ausländischen Einkünfte werden in die polnische Bemessungsgrundlage einbezogen. Die ausländische Steuer wird nur bis zum gesetzlichen Anrechnungslimit abgezogen. | Die Erklärung ist grundsätzlich auch ohne andere polnische Einkünfte erforderlich. Ist die ausländische Steuer niedriger als die polnische, kann eine Nachzahlung entstehen. |
| Staat | Arbeit, die dort tatsächlich ausgeübt wird | Typische Besonderheit |
|---|---|---|
| Deutschland | Regelmäßig Freistellung mit Progressionsvorbehalt, sofern Deutschland nach dem Abkommen besteuern darf. | Arbeitsort und 183-Tage-Ausnahme müssen zuerst geprüft werden. |
| Österreich | Regelmäßig Anrechnungsmethode, sofern Österreich nach dem Abkommen besteuern darf. | Seit Anwendung des MLI ab 2019 kann eine polnische Nachzahlung entstehen. |
| Schweiz | Regelmäßig Freistellung mit Progressionsvorbehalt, sofern die Schweiz nach dem Abkommen besteuern darf. | Bei Dividenden ist die schweizerische Verrechnungssteuer gesondert zu behandeln. |
Für Dividenden, Zinsen, Renten, Organvergütungen, selbstständige Tätigkeiten und Immobilien gelten eigene Abkommensartikel. Die Methode für Arbeitslohn darf daher nicht pauschal auf sämtliche Einkünfte aus einem Staat übertragen werden.
4. Deutschland im Detail
Arbeit wird tatsächlich in Deutschland ausgeübt
Übt eine in Polen ansässige Person ihre Arbeit physisch in Deutschland aus, darf Deutschland den Arbeitslohn grundsätzlich besteuern. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn der Aufenthalt die abkommensrechtliche 183-Tage-Grenze nicht überschreitet, die Vergütung nicht von einem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber getragen wird und auch nicht von einer deutschen Betriebsstätte getragen wird. Alle Voraussetzungen müssen gemeinsam erfüllt sein.
Darf Deutschland besteuern, wird der entsprechende Arbeitslohn in Polen grundsätzlich nach der Methode der Freistellung mit Progressionsvorbehalt behandelt. Der Betrag wird damit nicht nochmals in Polen besteuert, kann aber den Steuersatz für andere polnische Einkünfte erhöhen.
Arbeit aus Polen für einen deutschen Arbeitgeber
Wer dauerhaft oder an einzelnen Tagen aus Polen arbeitet, übt die Tätigkeit an diesen Tagen in Polen aus. Die Vergütung für diese Arbeitstage ist grundsätzlich in Polen steuerpflichtig. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag deutschem Recht unterliegt, die Auszahlung aus Deutschland erfolgt oder der Arbeitgeber in Deutschland Lohnsteuer einbehalten hat.
Wurde deutsche Lohnsteuer auf Vergütung für ausschließlich in Polen ausgeübte Arbeit einbehalten, ist nicht automatisch die polnische Freistellungsmethode anzuwenden. Zuerst muss geprüft werden, ob Deutschland überhaupt ein Besteuerungsrecht hatte und ob dort eine Korrektur oder Erstattung beantragt werden muss.
Arbeit in beiden Staaten
Bei hybrider Arbeit oder regelmäßigem Pendeln kann die Jahresvergütung nach den tatsächlichen Arbeitstagen in Polen und Deutschland aufzuteilen sein. Kalender, Reiseunterlagen, Arbeitgeberbescheinigungen und Lohnabrechnungen sollten die Aufteilung nachvollziehbar belegen. Eine pauschale Zuordnung nach dem Sitz des Arbeitgebers ist nicht ausreichend.
Deutsche Immobilien
Einkünfte aus einer in Deutschland gelegenen Immobilie dürfen grundsätzlich in Deutschland besteuert werden. Die Behandlung in Polen richtet sich nach dem Abkommen und der polnischen Einordnung der Vermietung. Private Vermietung wird in Polen seit 2023 grundsätzlich über PIT-28 und nicht automatisch über PIT-36 abgerechnet. Ob in Polen überhaupt eine Erklärung oder nur eine abkommensrechtliche Freistellung relevant ist, muss für den konkreten Fall geprüft werden.
Deutsche Dividenden und Zinsen
Ausländische Dividenden werden bei polnischen Steuerresidenten grundsätzlich mit 19% in Polen besteuert. Bei deutschen Dividenden kann die in Polen anrechenbare deutsche Quellensteuer durch das Abkommen begrenzt sein. Wurde in Deutschland mehr als der Abkommenssatz einbehalten, ist der darüber hinausgehende Betrag grundsätzlich in Deutschland zurückzufordern und nicht zusätzlich in Polen anzurechnen.
Zinsen aus deutschen Konten werden ebenfalls gesondert nach den Regeln für Kapitalerträge behandelt. Sie sind nicht Teil der Freistellung mit Progressionsvorbehalt für Arbeitslohn.
Deutsche Brokerkonten
Der Verkauf von Aktien, ETFs, Fondsanteilen, Anleihen oder Derivaten über einen deutschen Broker ist in Polen grundsätzlich auf PIT-38 abzurechnen. Ein deutsches Steuerdokument ersetzt keine polnische Berechnung. Einnahmen und Kosten müssen nach polnischen Regeln ermittelt und in PLN umgerechnet werden.
Deutsche Renten und Pensionen
Bei Renten und Pensionen ist zwischen gesetzlichen Sozialversicherungsleistungen, privaten Betriebsrenten, privaten Renten und Vergütungen für frühere Tätigkeiten im öffentlichen Dienst zu unterscheiden. Diese Kategorien können nach dem Abkommen unterschiedlich behandelt werden. Eine pauschale Aussage „deutsche Rente ist nur in Deutschland steuerpflichtig“ oder „immer in Polen steuerpflichtig“ ist daher nicht zuverlässig.
Die Leistung umfasst je nach Fall PIT-36, PIT/ZG und PIT-38 sowie die Prüfung des deutsch-polnischen Doppelbesteuerungsabkommens.
5. Österreich und Schweiz
Österreich
Für Arbeit, die tatsächlich in Österreich ausgeübt wird und dort nach dem Abkommen besteuert werden darf, gilt in Polen grundsätzlich die Anrechnungsmethode. Der Methodenwechsel wird seit 2019 aufgrund des MLI angewendet. Die österreichischen Einkünfte werden daher in die polnische Bemessungsgrundlage einbezogen, und die in Österreich gezahlte Steuer wird nur bis zum polnischen Anrechnungslimit abgezogen.
Auch ohne andere polnische Einkünfte kann deshalb eine PIT-36 mit PIT/ZG erforderlich sein. Ist die österreichische Belastung niedriger als die polnische, kann eine Nachzahlung entstehen. Die Abolitionsentlastung ist seit 2021 stark begrenzt und darf nicht als vollständiger Ausgleich vorausgesetzt werden.
Wird die Arbeit dagegen aus Polen für einen österreichischen Arbeitgeber erbracht, ist sie grundsätzlich in Polen steuerpflichtig. Der österreichische Sitz des Arbeitgebers reicht nicht aus, um aus dem Arbeitslohn österreichische Einkünfte zu machen.
Schweiz
Bei Arbeit, die tatsächlich in der Schweiz ausgeübt wird und dort besteuert werden darf, gilt in Polen grundsätzlich die Freistellung mit Progressionsvorbehalt. Das MLI wurde von der Schweiz ratifiziert, führte im Verhältnis zwischen Polen und der Schweiz aber nicht zu einem Methodenwechsel wie im Verhältnis zu Österreich.
Bei schweizerischen Dividenden wird häufig 35% Verrechnungssteuer einbehalten. In Polen kann grundsätzlich nur der nach dem Abkommen zulässige Teil angerechnet werden. Der darüber hinausgehende Teil muss in der Schweiz zurückgefordert werden. Ohne Erstattungsantrag kann es zu einer endgültigen Überbesteuerung kommen.
Auch bei Arbeit für einen Schweizer Arbeitgeber gilt: Tätigkeiten, die physisch aus Polen ausgeübt werden, sind grundsätzlich in Polen steuerpflichtig.
6. Sonderfall Liechtenstein
Zwischen Polen und Liechtenstein besteht kein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen. Für in Polen steuerlich ansässige Personen gelten daher grundsätzlich die polnischen innerstaatlichen Regeln mit proportionaler Anrechnung einer tatsächlich im Ausland gezahlten Steuer. Der Fall ist selten, sollte aber bei Arbeitslohn, Dividenden, Beteiligungen oder Konten in Liechtenstein gesondert geprüft werden. Der automatische Informationsaustausch über CRS besteht unabhängig vom fehlenden Doppelbesteuerungsabkommen.
7. Kapitalerträge und die richtigen Formulare
Die Wahl des Formulars richtet sich nach der Einkunftsart. Nicht jedes ausländische Einkommen gehört auf PIT-36, und nicht jede Position auf PIT-38 erfordert automatisch PIT/ZG.
| Einkunftsart | Typisches Formular | Wichtiger Hinweis |
|---|---|---|
| Ausländischer Arbeitslohn, der in Polen nach der Steuerskala zu berücksichtigen ist | PIT-36 und gegebenenfalls PIT/ZG | PIT/ZG wird getrennt für jeden betroffenen Staat erstellt. |
| Verkauf von Aktien, ETFs, Anleihen, Fondsanteilen oder Derivaten | PIT-38 und regelmäßig PIT/ZG für ausländische Einkünfte nach Art. 30b | Die Berechnung erfolgt nach polnischen Regeln, auch wenn der Broker ausländische Steuerberichte erstellt. |
| Ausländische Dividenden und Zinsen | PIT-38 | Die ausländische Steuer wird im Rahmen der gesetzlichen und abkommensrechtlichen Grenzen berücksichtigt. PIT/ZG wird nicht allein wegen einer ausländischen Dividende oder eines ausländischen Zinses beigefügt. |
| Kryptowährungen | PIT-38 | PIT/ZG ist allein wegen des Sitzes der Kryptobörse regelmäßig nicht erforderlich. |
| Private Vermietung einer ausländischen Immobilie | Grundsätzlich PIT-28, soweit der Betrag in Polen steuerpflichtig ist | Das Abkommen und die Lage der Immobilie müssen zuerst geprüft werden. Eine automatische Zuordnung zu PIT-36 ist falsch. |
| RSU, Aktienoptionen und ESPP | Je nach Programm PIT-36, PIT-38 oder beide | Bei qualifizierten Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen kann die Besteuerung bis zum Verkauf der Aktien aufgeschoben sein. |
| Renten und Pensionen | Abhängig von Art der Leistung und Abkommen | Gesetzliche, private und öffentliche Versorgungsleistungen sind getrennt zu prüfen. |
Nur Kapitalerträge oder ein ausländischer Broker?
Nutzen Sie die eigene Seite PIT-38 Polen – ausländische Broker abrechnen. Weitere Erläuterungen finden Sie im FAQ zur Steuerabrechnung von Kapitalgewinnen.
RSU, Optionen und Mitarbeiterbeteiligungen
Bei Mitarbeiterbeteiligungen ist eine pauschale Behandlung als Arbeitslohn oder ausschließlich als Kapitalertrag nicht zuverlässig. Entscheidend sind die rechtliche Konstruktion des Programms, der Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien, der Emittent, die Verbindung zum Arbeitsverhältnis und die Voraussetzungen für einen Aufschub der Besteuerung. Der spätere Verkauf kann zusätzlich einen Kapitalgewinn auslösen.
8. Fristen, Währungsumrechnung und frühere Jahre
Die reguläre Abgabefrist für die polnische Steuererklärung 2025 ist am 30. April 2026 abgelaufen. Eine noch nicht eingereichte Erklärung sollte unverzüglich nachgereicht werden. Eine bereits eingereichte, aber fehlerhafte Erklärung kann innerhalb der Verjährungsfrist berichtigt werden.
Bei einer verspäteten Erklärung oder Nachzahlung können Verzugszinsen entstehen. Je nach Sachverhalt kann zusätzlich eine gesonderte Erklärung zur freiwilligen Offenlegung (czynny żal) erforderlich sein. Eine gewöhnliche Korrektur ersetzt diese nicht in jedem Fall.
Umrechnung in PLN
Ausländische Beträge sind nach den polnischen Umrechnungsregeln in PLN zu erfassen. Einnahmen werden grundsätzlich mit dem durchschnittlichen NBP-Kurs des letzten Geschäftstags vor dem Tag der Einnahmenerzielung umgerechnet. Kosten und ausländische Steuerzahlungen werden anhand der für sie maßgeblichen eigenen Daten umgerechnet. Bei Depots können deshalb für Einnahmen, Anschaffungskosten, Dividenden und Quellensteuern unterschiedliche Kurse gelten.
Üblicherweise benötigte Unterlagen
- Lohnabrechnungen und Jahresbescheinigungen aus dem Ausland
- Kalender der tatsächlichen Arbeitstage in Polen und im Ausland
- Nachweise über ausländische Steuerzahlungen
- Brokerberichte, CSV- oder Excel-Transaktionshistorien
- Dividenden- und Zinsabrechnungen
- Unterlagen zu Immobilien, Renten oder Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
- Frühere polnische Steuererklärungen, falls eine Berichtigung erforderlich ist
9. Häufige Fragen
Ich arbeite aus Polen für einen deutschen Arbeitgeber. Ist das deutscher Arbeitslohn?
Grundsätzlich nein. Für die Abkommenszuordnung zählt der tatsächliche Arbeitsort. Arbeitstage im Homeoffice in Polen führen grundsätzlich zu in Polen steuerpflichtigem Arbeitslohn, auch wenn Arbeitgeber, Vertrag und Auszahlung deutsch sind.
Ich arbeite tatsächlich in Deutschland und habe keine anderen polnischen Einkünfte. Muss ich PIT-36 abgeben?
Bei der Freistellung mit Progressionsvorbehalt besteht allein wegen des freigestellten Arbeitslohns häufig keine Pflicht zur PIT-36, wenn keine anderen nach der Skala besteuerten Einkünfte vorliegen und keine gemeinsame Veranlagung beantragt wird. Der konkrete Fall und die 183-Tage-Ausnahme müssen jedoch geprüft werden.
Wie werden Dividenden aus Deutschland in Polen behandelt?
Sie unterliegen grundsätzlich der polnischen Steuer von 19%. Deutsche Quellensteuer kann nur innerhalb der gesetzlichen und abkommensrechtlichen Grenze angerechnet werden. Ein über den Abkommenssatz hinaus einbehaltener Betrag ist grundsätzlich in Deutschland zurückzufordern.
Was gilt für Arbeit, die tatsächlich in Österreich ausgeübt wird?
Darf Österreich den Arbeitslohn nach dem Abkommen besteuern, gilt in Polen grundsätzlich die Anrechnungsmethode. Die österreichischen Einkünfte werden in Polen einbezogen und die dort gezahlte Steuer wird nur bis zum Anrechnungslimit abgezogen. Eine polnische Nachzahlung ist möglich.
Wie werden Schweizer Dividenden mit 35% Verrechnungssteuer behandelt?
In Polen unterliegen die Dividenden grundsätzlich der Steuer von 19%. Angerechnet wird nur der nach dem Abkommen zulässige Teil der schweizerischen Steuer. Der darüber hinausgehende Betrag muss in der Schweiz zurückgefordert werden.
Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Polen und Liechtenstein?
Nein. Es besteht kein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen. Für polnische Steuerresidenten gelten grundsätzlich die polnischen innerstaatlichen Regeln mit begrenzter Anrechnung tatsächlich gezahlter ausländischer Steuer.
Welche Formulare brauche ich für ausländische Einkünfte?
Arbeitslohn und andere nach der Steuerskala abzurechnende Einkünfte werden regelmäßig auf PIT-36 mit PIT/ZG erklärt. Verkäufe von Wertpapieren gehören auf PIT-38 und bei ausländischen Einkünften nach Art. 30b regelmäßig zusätzlich auf PIT/ZG. Ausländische Dividenden und Zinsen werden auf PIT-38 erklärt, ohne dass allein deshalb PIT/ZG erforderlich ist. Private Vermietung gehört grundsätzlich auf PIT-28, soweit sie in Polen steuerpflichtig ist.
Welcher Wechselkurs gilt für die Umrechnung in PLN?
Für Einnahmen gilt grundsätzlich der durchschnittliche NBP-Kurs des letzten Geschäftstags vor dem Tag der Einnahmenerzielung. Kosten und ausländische Steuerzahlungen werden nach ihren jeweils maßgeblichen Daten umgerechnet. Bei vielen Transaktionen sind daher mehrere Kurse erforderlich.
Kann die polnische Finanzverwaltung ausländische Konten und Depots erkennen?
Deutschland, Österreich, die Schweiz und Liechtenstein nehmen am automatischen Informationsaustausch CRS teil. Gemeldet werden je nach Kontotyp unter anderem Kontosalden, Zinsen, Dividenden und Bruttoerlöse aus der Veräußerung oder Rückzahlung von Finanzanlagen.
Ich habe frühere Jahre nicht oder falsch erklärt. Was kann ich tun?
Fehlende Erklärungen können nachgereicht und fehlerhafte Erklärungen innerhalb der Verjährungsfrist berichtigt werden. Zusätzlich sind mögliche Verzugszinsen und die Frage zu prüfen, ob eine gesonderte freiwillige Offenlegung erforderlich ist.
10. Wie Sarego Finance hilft
Wir erstellen polnische Steuererklärungen für Personen mit Arbeitslohn, Kapitalerträgen, Renten, Immobilien- oder sonstigen Auslandseinkünften. Die steuerliche Bearbeitung steht unter der fachlichen Leitung von Jerzy Gaweł, polnischer Steuerberater und fließend deutschsprachig. Der Prozess erfolgt schriftlich und vollständig online. Eine vorherige Beratung oder Terminbuchung ist nicht erforderlich.
- Prüfung der polnischen Steueransässigkeit und des tatsächlichen Arbeitsorts
- Anwendung des richtigen Doppelbesteuerungsabkommens und der zutreffenden Methode
- Erstellung von PIT-36, PIT/ZG, PIT-38 oder anderen erforderlichen Formularen
- Berechnung ausländischer Kapitalerträge und Umrechnung in PLN
- Nachholung fehlender Erklärungen und Berichtigung früherer Jahre
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Rechtsstand und Hinweis
Rechtsstand: 21. Juli 2026. Diese Seite enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine Prüfung des konkreten Sachverhalts. Die steuerliche Behandlung hängt insbesondere von der Ansässigkeit, dem tatsächlichen Arbeitsort, der Einkunftsart, dem jeweiligen Abkommensartikel und den vorhandenen Unterlagen ab.